Frage: In Zypern werden wohlhabende Sparer an der Bankensanierung beteiligt. Könnte das in anderen EU-Ländern wie Österreich auch passieren?

Antwort: Dies könnte nicht nur passieren, sondern soll nach den Plänen der EU-Kommission künftig sogar geschehen. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat im Juni 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die dafür sorgen soll, dass Banken künftig nicht mehr durch die Steuerzahler gerettet werden müssen. Konkret will Barnier, dass Geldhäuser, die pleite sind, durch eine Reihe von Notmaßnahmen aufgefangen werden.

Zu diesen Maßnahmen zählt auch das sogenannte "Bail-in": "Bail-in" bedeutet, dass die Ansprüche der Bankengläubiger - zu ihnen zählen auch Sparer - in Eigenkapital umgewandelt werden. Beispiel: Jemand hat eine Million Euro auf seinem Bankkonto. Kommt es zum Bail-in, würde ein Teil seines Guthabens in Bankaktien umgewandelt werden.

Frage: Welchen Zweck hat das Ganze?

Antwort: Durch die Wandlung, die nun bei der Bank of Cyprus durchgeführt wird, erhöht sich das Eigenkapital der Bank, während ihre Schulden sinken - ein Schritt zur Sanierung. Außerdem sollen auch sonstige Bankengläubiger (andere Banken, Investoren) auf diese Weise mitzahlen. Ob die Gläubiger Verluste erleiden und wie hoch diese sind, hängt von der Entwicklung der Bankaktien ab.

Frage: Aber die Eurogruppe hat doch gerade erklärt, Zypern werde kein Modellfall für andere Länder sein.

Antwort: Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem hat in einem Interview zu Wochenbeginn gesagt, die Zypern-Lösung sei ein sinnvoller Ansatz, um Steuergelder zu schonen, und solle daher auch in anderen Ländern weiterverfolgt werden. Damit hat er nur das festgestellt, was die EU-Kommission bereits seit 2012 sagt. Seine Erklärung war auch politisch schlüssig: Die EU-Regierungen werden ja seit Krisenausbruch dafür kritisiert, Banken dauernd mit Steuergeldern zu retten. Doch Dijsselbloems Worte haben einige Investoren und Journalisten aufgeschreckt, Bankaktien gaben nach, weshalb Dijsselbloem zurückruderte. Doch die EU-Kommission hat die Forderung nach dem Bail-in erst am Donnerstag erneuert.

Frage: Müssen alle Sparer zittern?

Antwort: Nein. Guthaben bis zu 100.000 Euro sollen nach den Pläen der EU weiter durch die Einlagensicherung garantiert werden. Zudem will die Kommission Spareinlagen über diese Summe hinaus nur in allerletzter Konsequenz antasten - als Erstes sollen in einem Problemfall die Eigentümer der Banken zur Kasse gebeten oder Teile der Bank notverkauft werden. Die Regelungen sind zudem noch nicht beschlossen - EU-Parlament und der Rat müssen zustimmen, eine Einigung könnte es bis zum Sommer geben.

Frage: Unter diesen Umständen wird die Einlagensicherung immer wichtiger. Wie funktioniert sie in Österreich?

Antwort: Sparbücher und Girokonten bis zu 100.000 Euro sind von der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt. Der Schutz gilt für Guthaben natürlicher Personen ebenso wie für Unternehmen. Dabei gilt die Deckelungssumme pro Bank und pro Kunden: Wer bei einem Institut über drei Konten mit 50.000 Euro verfügt, ist trotzdem nur bis 100.000 Euro gesichert, wer bei drei verschiedenen Banken 100.000 Euro lagert, sollte sein ganzes Geld retour erhalten.

Frage: Gibt es Ausnahmen von der Einlagensicherung?

Antwort: Ausgenommen sind Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbHs), die eine bestimmte Größe überschreiten, also mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und über eine Bilanzsumme verfügen, die jenseits von 19,2 Millionen Euro liegt. Einlagen von Vereinen und Genossenschaften jenseits dieser Größe sind ebenfalls nicht geschützt. Unabhängig von der Größe, stets von der Sicherung ausgenommen sind Stiftungen, Pensionsfonds, Versicherungen und die Guthaben von Gemeinden und Ländern. Für Bankdepots von Privatkunden, auf denen sich Wertpapiere (Beteiligungen, Aktien) befinden, gilt ein gesondertes System - sie sind bis zu 20.000 Euro geschützt.

Frage: Okay, aber bis zu 100.000 Euro haftet im Ernstfall der Staat?

Antwort: Nein. Die EU schreibt nur vor, dass die Mitgliedsländer " sicherstellen müssen", dass Guthaben bis 100.000 Euro geschützt werden. In Österreich ist das System kompliziert: Die fünf Sektoren (Sparkassen, Banken, Raiffeisen, Volksbanken und Landeshypothekenbanken) verfügen über eigene Sicherungseinrichtungen. Diese Einrichtungen, denen jeweils mehrere Banken angehören, müssen die Guthaben garantieren, wobei die maximale Haftungssumme pro Institut begrenzt ist. Das Problem beginnt, wenn eines der Systeme nicht genug Geld auftreiben kann. Dann müssen die anderen Sicherungseinrichtungen einspringen.

Frage: Wo kommt der Staat ins Spiel?

Antwort: Wenn alle fünf Einlagensysteme überfordert sind, soll er ihnen bei der Refinanzierung helfen. Für die Auszahlung von Guthaben bis zu 50.000 Euro "kann" der Bund eine Haftung übernehmen, bei Guthaben zwischen 50.000 und 100.000 Euro können sich die Haftungsverbände das Geld direkt vom Finanzministerium abholen. Rein rechtlich sind also Guthaben zwischen 50.000 und 100.000 Euro sogar besser abgesichert - politisch gibt es allerdings ein klares Bekenntnis, im Krisenfall alle Guthaben bis zum Grenzwert abzusichern. (András Szigetvari, DER STANDARD, 29.3.2013)