Wien - Begünstigungen ohne umfassendes und systematisches Konzept, Förderungen ohne konkrete Ziele und messbare Kriterien - der Rechnungshof (RH) lässt kaum ein gutes Haar an zahlreichen vom Fiskus gewährten Steuererleichterungen. Das betrifft nicht nur die Millionen, die die Republik in Form von Steuergutschriften für Forschung verteilt, sondern auch für sogenanntes "Kleinvieh", also Sonderausgaben wie den Kirchenbeitrag.

Mitgliedsbeiträge für gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften werden seit der Steuerreform 2009 nicht nur bis maximal 200 Euro steuerlich begünstigt, sondern seit 2012 bis 400 Euro. Dem Steuerzahler (Durchschnittssteuersatz) bringt die höhere Absetzbarkeit im Schnitt nicht viel, sie stieg seit 2007 von 15 auf 23 Euro pro Jahr, beim Grenzsteuersatz von 31 auf knapp 50 Euro. Kleinvieh macht aber bekanntlich auch Mist, und der summierte sich 2009 wegen der großen Zahl der Fälle auf Mindereinnahmen im Staatshaushalt von insgesamt 135 Mio. Euro (davon 92 Mio. Euro im Grenzsteuerbereich). Durchschnittlich wurden laut RH seit 2012 je Fall 133 Euro steuerlich anerkannt.

Flächendeckende Kontrollen, etwa ob Kirchenbeiträge überhaupt geleistet wurden, fanden laut RH ebenso wenig statt wie eine Festlegung von Zielen und Wirkungen, die mit der Erhöhung verfolgt werden sollten. Schon gar nicht die aus der Erhöhung resultierenden finanziellen Auswirkungen", kritisieren die RH-Prüfer im soeben vorgelegten Bericht "Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht".

Das Finanzressort beurteilte laut RH vor Erhöhung des Absetzbetrags nicht einmal, ob die Begünstigungen die Steuerausfälle überhaupt rechtfertigten, "notwendig und angemessen waren".

Dem Ruf des RH nach schärferen Kontrollen hält man im Finanzressort entgegen, dass "begrenzt vorhandenes Personal in stärker risikobehafteten Kontrollfeldern eingesetzt werden müsse". Einig sind sich beide darin, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften die erhaltenen Beiträge samt Sozialversicherungsnummer der Finanzverwaltung melden sollten. Bei den gesetzlichen Grundlagen dafür verwies das Finanzministerium von Maria Fekter (ÖVP) freilich auf "die politische Willensbildung".

Apropos Kontrollen: Der Verwaltungsaufwand für den Vollzug diverser Steuerbegünstigungen war der Finanz mangels Aufzeichnungen nicht bekannt. Der RH befragte Bedienstete, ermittelte Näherungswerte und kam für 2010 auf 73 Mio. Euro. Ein Betrag, mit dem 1846 Vollzeitkontrollore finanziert werden könnten. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD; 30.3.2013)