Wien - Massive Bedenken gegen das geplante Demokratiepaket der Koalition meldet der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt an. Konkret geht es darum, dass Bürger, die sich an einer neu geschaffenen Bürgeranfrage, an Bürgerinitiativen oder Volksbegehren beteiligen, eine Vormerkung im geplanten Zentralen Wählerregister bekommen sollen. Der Verfassungsdienst sieht darin einen möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz.
Bessere Mitwirkungsmöglichkeiten
Das von der Koalition geplante Demokratiepaket soll die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger am politischen Geschehen ausweiten. So sollen Volksbegehren nicht nur am Gemeindeamt sondern auch übers Internet unterstützt werden können. Dasselbe gilt für die neuen Bürgeranfragen - stellen sich mindestens 10.000 Wahlberechtigte hinter eine Anfrage an ein Regierungsmitglied, muss dieses in einer Nationalratssitzung darauf eingehen.
Zudem ist die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters vorgesehen. Darin wird jede wahlberechtigte Person in einer beim Innenministerium eingerichteten Datenbank unter Anführung von einzelnen Informationen über die Person in Evidenz gehalten. Wenn nun eine Person eine Bürgeranfrage oder Bürgerinitiative unterstützt bzw. ein Volksbegehren unterzeichnet, soll dies in ihrem Datensatz bei der Zentralen Wählerevidenz "vermerkt" bzw. vorgemerkt" werden.
Rückschlüsse auf die politische Partizipation von Personen
Der Verfassungsdienst kritisiert nun, dass damit Informationen gesammelt werden, dass ein bestimmter Wähler an einem bestimmten direktdemokratischen Instrument teilgenommen hat. Durch die zentrale Verarbeitung dieser Informationen werde zumindest technisch das Potenzial dafür geschaffen, dass durch die Kumulations- und Kombinationsmöglichkeit von "Vermerken" Rückschlüsse auf die politische Partizipation von Personen oder Gruppen von Personen gezogen werden können. Derartiges werde zwar rechtlich nicht erlaubt sein, technisch würde sich ein solches Gefahrenpotenzial aber "zweifellos eröffnen", schreibt der Verfassungsdienst.
ÖVO: Stellungnahmen werden geprüft
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf, der gemeinsam mit seinem SPÖ-Kollegen Josef Cap den Gesetzesentwurf ausverhandelt hat, versichert in der Freitag-Ausgabe der "Vorarlberger Nachrichten": "Das ist nicht die Intention." Jetzt werde man die Stellungnahmen prüfen, so Kopf: "Ich bin überzeugt, dass wir vernünftige Lösungen finden werden."
Reform bei Vorzugsstimmen
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um den zweiten Teil des sogenannten Demokratiepaketes. Der erste Teil ist bereits vor Ostern vom Nationalrat beschlossen worden. Damit wurde eine Verbesserung der Vorzugsstimmen-Regelung umgesetzt. Vorzugsstimmen gibt es damit auch auf der Bundesliste, wo sieben Prozent der gültigen Stimmen einer Partei zu einer Vorreihung führen. Im Landeswahlkreis sind es zehn Prozent, für Regionalwahlkreise wird der Vorzugsstimmen-Schwellenwert auf 14 Prozent der jeweiligen Parteistimmen herabgesetzt.
Auf Landesebene waren bisher so viele Vorzugsstimmen nötig, wie ein Mandat kostete (Wahlzahl), im Wahlkreis entweder die Hälfte dieser Wahlzahl oder ein Sechstel (rund 17 Prozent) der Parteistimmen. (APA, 5.4.2013)