Viel versprochen - viele Konsumenten düpiert: Die Einkaufsgemeinschaft Lyoness.

Foto: Lyoness

Wien - Die weltweit aktive Einkaufsgemeinschaft Lyoness ist mit Klagen von Konsumenten konfrontiert, die ihr Geld zurückwollen. Ein Wiener Anwalt, der nach Eigenangaben 220 Lyoness-Investoren vertritt, hat in der Causa bereits Gerichtsentscheidungen erwirkt und kündigte vorige Woche an, weitere Klagen einzubringen. Nun bringt sich Lyoness in Stellung. Ein vom Unternehmen beauftragtes Gutachten bestätigt die Rechtsansicht von Lyoness.

Der Wiener Anwalt Eric Breitenender wirft dem Grazer Unternehmen, gegen dessen Gründer Hubert Freidl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Verdachts auf Pyramidenspiel ermittelt, im Kern vor, ein nicht nachvollziehbares System zu betreiben. Seine bisher eingebrachten Klagen bezogen sich entweder auf Lyoness-Werbekampagnen, an denen sich seine Mandanten beteiligt haben, oder auf sogenannte Businesspakete.

Genau damit hat sich nun auch - im Auftrag von Lyoness - die WU-Professorin Susanne Kalss auseinandergesetzt. In ihrem 20-seitigen Gutachten kam sie zum Ergebnis, dass es sich weder beim Businesspaket noch bei der Werbekampagne bzw. der damit verbundenen "Option Premium Ranking Europe" um eine Veranlagung nach Kapitalmarktgesetz (KMG) handle. Breitenender vertritt hingegen die Rechtsmeinung, dass es bei den Kampagnen eines Kapitalmarktprospekts bedurft hätte. Da es einen solchen nicht gab, hätten Konsumenten ein Rücktrittsrecht, so seine Argumentation.

Veranlagung oder nicht

Konträr freilich die Ansicht des Unternehmens. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich hier um keine Veranlagung handelt", sagte Lyoness-Anwalt Hubert Reif. Daher könne auch keine Verletzung der Prospektpflicht vorliegen.

Die Gerichte sehen das anders. Dreimal schon haben Kläger in dieser Frage Recht bekommen. Reif bezeichnete diese - rechtskräftigen - Entscheidungen als "verfehlt". Lyoness habe "aus unternehmerischen Gründen" auf Rechtsmittel verzichtet und sich danach "finanziell" mit den Klägern geeinigt, wie in einer Aussendung betont wurde. Um "Rechtssicherheit" zu erlangen, habe man bei Kalss ein Gutachten beauftragt, erklärte Reif.

Dem Anwalt Breiteneder wirft das Unternehmen in einer Medienmitteilung "systematisches Vorgehen gegen Lyoness vor. "In einer augenscheinlich gezielten Mandanten-Akquise wurden von ihm Sachverhalte öffentlich mehrmals unrichtig und unvollständig dargestellt." Er habe in den vergangenen zwei Jahren lediglich zehn Klagen eingebracht - inklusive der drei gewonnenen. Die erste, im Sommer 2011 eingebrachte, sei im Sommer 2012 abgewiesen worden, der Kläger habe auf Rechtsmittel verzichtet. Sechs weitere Klagen seien von den Gerichten unterbrochen worden, bis ein Gerichtsgutachten vorliegt.

Bemühen um Kulanzlösung

Weiters hielt das Unternehmen fest, dass es sich bei sämtlichen Zahlungen durch Lyoness-Mitglieder um Käufe bzw. Teil- und Anzahlungen von Kaufen handle. "Für diese bietet Lyoness selbstverständlich die Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten." Mitgliedern, die sich direkt an Lyoness wenden, sichere man darüber hinaus "ein Bemühen um eine Kulanzlösung" zu.

Das 2003 vom Grazer Freidl gegründete System Lyoness ist in zahlreichen Ländern aktiv und zählt laut Eigenangaben 2,7 Millionen Mitglieder. Die WKStA ermittelt seit Frühjahr 2012 in der Causa gegen insgesamt drei Personen. (APA, 5.4.2013)