Wien - Am Wiener Straflandesgericht ist am Montag ein 41-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, weil er Ende April 2012 mit einer unfachmännisch montierten Dunstabzugshaube den Tod einer 27-jährigen Studentin in Wien-Margareten verursacht hat. Die junge Frau hatte zur selben Zeit, als der Dunstabzug eingeschaltet war, ein Bad genommen und starb an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Der Mann erhielt eine Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ohne Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung hatte der 41-jährige Mann in seiner Küche das Aluminiumrohr der Dunstabzugshaube mit dem Haus-Sammel-Kamin verbunden. Das Fatale für die 27-jährige Nachbarin, die in der Wohnung unterhalb lebte: Liefen Dunstabzug und Therme gleichzeitig, wurde das tödliche Kohlenmonoxid ins Badezimmer der Frau gepresst. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass diese Parallelität "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" Ursache für den Tod der Frau war.

Der 41-jährige Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 720 Euro sowie einer Zahlung von 11.925 Euro an die Hinterbliebenen des Opfers verurteilt. Seine Ehefrau, die die Dunstabzugshaube jahrelang regelmäßig benutzt hat, jedoch bei der Montage nicht dabei war, wurde freigesprochen. Die Verteidigung nahm den Richterspruch an. (APA, 29.4.2013)