"140 Zeichen reichen nicht aus!", lautet einer der Claims, mit denen der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) auf die Wertigkeit von Zeitungen gegenüber etwa sozialen Medien hinweisen will. Anlass für die Kampagne ist der Internationale Tag der Pressefreiheit am 3. Mai.

"Wenngleich soziale Medien Möglichkeiten des Meinungsaustausches bieten und Suchmaschinen Werkzeuge der Informationsbeschaffung sind, können sie keine objektive Information gewährleisten oder gar die 'Watchdog'-Funktion der freien Presse ersetzen", erklärte VÖZ-Präsident Thomas Kralinger in einer Aussendung.

Ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten

Er verwies etwa auf das Boston-Attentat und die Flut von Falschmeldungen, die innerhalb kürzester Zeit über soziale Medien, aber auch Fernsehsender verbreitet worden seien. Zeitungen hätten sich hier "meist als glaubwürdiger Fels in der Brandung" erwiesen. Pressefreiheit brauche Zeitungen und Magazine, die Berichte ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten von Politikern und Wirtschaftsbossen veröffentlichen und deren Journalisten kritisch hinterfragen und recherchieren, so Kralinger.

Die Verleger erneuerten auch ihre Forderung nach einem Leistungsschutzrecht und einer Erhöhung der Presseförderung auf 50 Millionen Euro.

Spott auf Twitter

Die Sujets, die Rudi Ornetsmüller von der Agentur Reichl und Partner gestaltet hat, stoßen nicht nur auf Zustimmung. Via Twitter schrieb etwa ATV-Redakteur Martin Thür: "Der VÖZ mag Social Media wirklich nicht." Die Antwort von Armin Wolf: "Ich glaub, der VÖZ mag dieses ganze Internet nicht." Heinz Wittenbrink von der FH Joanneum schlug vor: "Wolfgang-Lorenz-Gedenkpreis, Sonderklasse".

Lob kam hingegen vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dem deutschen Pendant des VÖZ: "Auch Österreichs Verlegerverband mit tollen u tiefgründigen Anzeigenmotiven zum Tag d Pressefreiheit." 

VÖZ: Urheberrechtlich in Ordnung

Rechtlich gesehen wähnt sich der VÖZ bei der Verwendung der Logos auf der sicheren Seite. Weder das "Like"-Sujet noch die Anspielung auf Twitter seien eine Urheberrechtsverletzung, heißt es gegenüber derStandard.at. Die Sujets seien eine Eigenleistung des Grafikers, wird argumentiert, Twitter und Facebook würden nirgends erwähnt. Die Interpretation liege im Auge des jeweiligen Betrachters. Explizite Genehmigungen von Facebook oder Twitter wurden nicht eingeholt. 

Twitter hat beispielsweise auf seiner Seite Markenrichtlinien veröffentlicht, wie Name oder Logo verwendet werden dürfen. Hier heißt es etwa: "Verändere oder bearbeite die Zeichen nicht, und verwende sie nicht auf verwirrende Weise, einschließlich den Eindruck des Sponsorings oder der Billigung durch Twitter zu erwecken, oder auf eine Weise, die Twitter mit einer anderen Marke verwechselt." Weiter: "Das Drehen oder Spiegeln das Vogels ist untersagt." (red, APA, derStandard.at, 2.5.2013)

Foto: VÖZ
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Kommentar von Lisa Stadler

VÖZ-Kampagne: Social Media sind nicht der Feind

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