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SPÖ-nahe Verbände veranstalteten im Februar dieses Jahres den Flashmob "Wir lassen uns nicht verARSCHen - Po-Grapschen ist kein Kavaliersdelikt". Doch "Po-Grapschen" wird auch künftig nicht strafrechtlich verfolgt.

Foto: apa/GEORG HOCHMUTH

Wien - Po-Grapschen wird auch künftig nicht strafrechtlich verfolgt. Die Regierungsvorlage für die schon länger geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht soll kommende Woche ohne ein entsprechendes neues Delikt beschlossen worden. Einen Bericht der Gratiszeitung "Heute" bestätigte ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl am Donnerstag gegenüber der APA. Die ÖVP hat sich damit gegen die SPÖ durchgesetzt, die auf eine Verankerung von solchen sexuellen Belästigungen gedrängt hatte. Aus dem Büro von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hieß es dazu, man habe die Novelle nicht als Ganzes gefährden wollen.

"Das war nicht zu machen, auch wenn es aus Sicht der Frauen wünschenswert gewesen wäre", sagte eine Sprecherin Heinisch-Hoseks. Es handle sich um eine "umfassende Novelle mit wesentlichen Punkten. Diese als Ganzes zu gefährden, war für uns keine Option".

Höhere Strafrahmen bei Sexualdelikten

Die Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) sehen unter anderem höhere Strafrahmen bei Sexualdelikten vor, außerdem wird die Altersgrenze bei besonders schwerem sexuellen Missbrauch ausgedehnt sowie der Tatbestand des "Groomings" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet) verschärft. Zudem werden EU-Richtlinien zu Kindesmissbrauch bzw. -pornografie sowie zu Menschenhandel umgesetzt.

Einzige Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist laut Justizministerium die Erhöhung des Strafrahmens bei Zuhälterei von ein auf zwei Jahre. Dies schreibt sich Heinisch-Hosek auf die Fahnen: Man habe diesen Punkt in der Stellungnahme im Begutachtungsverfahren betont und ihn letztendlich durchgesetzt.

VP-Frauenchefin für strafrechtliche Verankerung

Abgeblitzt ist sie dagegen mit dem Begehr, sexuelle Belästigung als strafrechtliches Delikt festzuschreiben. Karl hatte sich vehement dagegen gewehrt und wiederholt darauf hingewiesen, dass es ausreichend Handhabe im Verwaltungsstrafrecht bzw. zivilrechtlich gebe. Von ExpertInnen sieht sie sich in dieser Einschätzung bestätigt. Allerdings waren auch in ihrer eigenen Partei nicht alle dieser Meinung, so hatte sich VP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm für eine strafrechtliche Verankerung ausgesprochen, und auch vom niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll war der Ruf nach "entsprechenden Schritten" gekommen.

Der Ministerrat soll die Regierungsvorlage kommenden Dienstag beschließen, eine Behandlung im Justizausschuss ist für 29. Mai geplant. In Kraft treten sollen die neuen Regeln mit 1. Juli 2013, so der Fahrplan des Justizministeriums. (APA, 2.5.2013)