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Mitarbeiter "genießen" in den Rauchpausen zwar die Zigarette, aber keine gesetzliche Unfallversicherung.

Foto: APA/dpa/Berg

Zigaretten am Arbeitsplatz sind eine Gefahr für die Gesundheit. Keine tiefschürfende Weisheit, die noch dazu überraschend daherkommt, aber dennoch eine mit mehreren Facetten. Einem deutschen Gerichtsurteil zufolge ist man nämlich in den Rauchpausen am Arbeitsplatz nicht unfallversichert.

Eine Zigarette und ein unglücklicher Zusammenstoß wurden einer deutschen Pflegerin zum Verhängnis. Beim Gang retour von der Rauchpause kollidierte die Frau mit einem Kollegen, der einen Eimer Wasser trug. Sie rutschte daraufhin so unglücklich aus, dass sie sich den Arm brach. Kein Arbeitsunfall, so lautet die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin. Die Versicherung muss nicht zahlen. Die Begründung: Der Unfall passierte infolge des Rauchens, er habe nichts mit der Arbeit zu tun.

"Beruflicher Verkehr" versus privat

Die Pflegerin hatte argumentiert, dass sie den Weg durch die Eingangshalle, auf dem sich das Malheur ereignete, permanent zurücklege. Ohne Erfolg, denn ob Mitarbeiter hier "beruflich" verkehren oder privat, sprich nach einer Rauchpause, sei ein Unterschied, so das Gericht. Es lehnte die Klage ab. Der Anlass sei das entscheidende Kriterium für eine Unfallversicherung. Unabhängig davon, ob Rauchen erlaubt ist oder nicht. Im Falle der Pflegerin war es das.

Aus der Begründung des Urteils, das kürzlich publik wurde: "Es ist entgegen der Ansicht der Klägerin irrelevant, ob sie innerhalb eines Arbeitstages mehrere Male auch ohne den Bezug zum Rauchen dort entlang gehen muss. Gestürzt ist sie, als sie die Eingangshalle mit dem Ziel der Rückkehr von der Raucherpause zu ihrem Arbeitsplatz durchschritt."

Essen, um arbeiten zu können

Hätte sich der gleiche Unfall etwa auf dem Weg zurück von einer Kantine ereignet, so wären die Konsequenzen andere gewesen. In solchen Fällen kommt die Unfallversicherung zum Tragen, da Nahrungsaufnahme in Zusammenhang mit dem Job steht - etwa um die Arbeitsleistung aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zum Rauchen, das laut dem Gericht eine "Privatsache" ist - da hilft auch das Argument der Nikotinabhängigkeit nichts.

Rauchen nicht "lebenswichtig"

In Österreich ist die Gesetzeslage gleich, wie die Arbeiterkammer gegenüber derStandard.at bestätigt. Rauchpausen sind nicht unfallversichert. "Die gesetzliche Unfallversicherung schützt den Weg, der zurückgelegt wird, um in der Nähe der Arbeitsstätte lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen." Rauchen gehöre nicht dazu, die Einnahme von Mahlzeiten oder Getränken schon.

Eine diesbezügliche Judikatur des Obersten Gerichtshofes existiert nicht. Die Arbeiterkammer glaubt nicht an einen Erfolg im Falle des Ausjudizierens: "Nach unserer Auffassung ist es unwahrscheinlich, dass der Oberste Gerichtshof bereit ist, das Rauchen unter diesen geschützten gesetzlichen Tatbestand zu subsumieren." (om, derStandard.at, 7.5.2013)