Ein Mailänder Berufungsgericht hat am Mittwoch die vierjährige Haftstrafe für Italiens ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi bestätigt. Das Urteil fiel im sogenannten Mediaset-Prozess, bei dem Berlusconi Steuerbetrug beim Erwerb von Rechten für seinen TV-Konzern vergeworfen wurde. Die Rechtsanwälte des Medienzaren hatten den Freispruch ihres Mandanten gefordert. Der 76-jährige Berlusconi war bereits erstinstanzlich im Oktober 2012 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein weiteres Mal kann Berlusconi noch gegen das Urteil berufen.
Das Mailänder Gericht verurteilte Berlusconi zudem zu einem fünfjährigen Ausschluss von öffentlichen Ämtern. Sollte das Urteil vom Kassationsgericht in Rom, der letzten Instanz im italienischen Strafsystem, bestätigt werden, müsste Berlusconi auf alle öffentlichen Ämter verzichten. Das Urteil fiel nach sechsstündigen Beratungen der Richter.
Im Prozess ging es um den Vorwurf, der Konzern habe in den 90er-Jahren mit Hilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben. Das dadurch erwirtschaftete Schwarzgeld soll Berlusconi im Ausland angelegt haben. In Italien schienen hingegen niedrige Gewinne auf, wodurch Mediaset weniger Steuern bezahlen musste.
Anwälte empört
Die Rechtsanwälte des italienischen Ex-Premiers Silvio Berlusconi haben empört auf die zweitinstanzliche Verurteilung ihres Mandanten zu vier Jahren Haft wegen Steuerbetrugs reagiert. Als "Urteil voreingenommener Richter" bezeichnete Berlusconis Rechtsanwalt Nicoló Ghedini am Mittwoch das Ende des Berufungsverfahrens in Mailand. "Wir hatten mit diesem Ergebnis gerechnet. Dieses Urteil ist absolut unlogisch", kommentierte Ghedini.
Der Rechtsanwalt äußerten die Hoffnung, dass das letztinstanzliche Verfahren vor dem Kassationsgericht in Rom in einem für den Angeklagten weniger feindseligen Umfeld stattfinden werde. (APA, 8.5.2013)