Die österreichische Übernahmekommission hat nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens betreffend die in Frankfurt börsenotierte und in Linz ansässige S&T AG am 25. Jänner 2013 nun entschieden, dass ein Pflichtangebot nötig ist. Geprüft wurde, ob für grosso holding, Quanmax Inc. (Taipeh) und Quanmax Malaysia sowie allfällige weitere gemeinsam vorgehende Rechtsträger die Pflicht zur Stellung eines Übernahmeangebotes an alle Beteiligungspapierinhaber der bestehe, heißt es in einer Mitteilung der Übernahmekommission. Die Betroffenen prüfen laut S&T-Mitteilung Rechtsmittel.

Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger

Entschieden worden sei nun am Mittwoch, dass Quanmax Inc., Quanmax Malaysia Sdn. Bhd., grosso holding und S&T-Chef Hannes Niederhauser eine Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger bilden. Diese seien verpflichtet innerhalb von zwanzig Börsetagen ab Zustellung des Feststellungsbescheids ein Pflichtangebot anzuzeigen, heißt es in der Pressemitteilung der Übernahmekommission.

Weiters sei entschieden worden, dass eine Vermeidung des Pflichtangebots durch die Reduktion der kontrollierenden Beteiligung oder das Rückgängigmachen des Erlangens der kontrollierenden Beteiligung durch die gemeinsam vorgehenden Rechtsträger auf sonstige Weise zur Vermeidung der Angebotspflicht nicht möglich ist.

Rechtsmittel werden geprüft

Das öffentliche Pflichtangebot richte sich nur an jene Beteiligungspapierinhaber der S&T AG, die bereits vor Eintragung der Verschmelzung an der S&T AG (ehemalige Quanmax AG) beteiligt waren. In einer Mitteilung der S&T betreffend die Mitteilung der Übernahmekommission heißt es dazu: "Nach Auskunft der betreffenden Rechtsträger prüfen diese Rechtsmittel gegen den Bescheid, um die Angebotspflicht zu beseitigen."

Die Übernahmekommission erklärt in ihrer Mitteilung, dass durch die Verschmelzung der S&T System Integration & Technology Distribution AG als übertragende Gesellschaft auf die Quanmax AG (nun: S&T AG) als übernehmende Gesellschaft und die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Aufsichtsratswahlen in der a.o. HV vom 6. November 2012 ein Kontrollwechsel bei der ehemaligen Quanmax AG ausgelöst worden sei. Die bisher kontrollierende Aktionärsgruppe - Quanmax Inc. und Quanmax Malaysia - sei um den neu dazugekommenen Aktionär grosso holding Gesellschaft mbH erweitert worden. Festgestellt worden sei im Zuge des Ermittlungsverfahrens, dass auch Hannes Niederhauser Teil der kontrollierenden Aktionärsgruppe sei. (APA, 9.5.2013)