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Prostituierte und Escort-Services dürfen auf LinkedIn auch dann kein Profil anlegen, wenn die Profession in ihrem Land legal ist.

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Das Berufsnetzwerk LinkedIn hat seine Nutzungsbedingungen überarbeitet. So dürfen Escort Services und Prostituierte keine Accounts anlegen, selbst wenn es in ihrem Land der legal ist. Darauf weist LinkedIn nun explizit hin.

Auch keine Dating-Webseiten

In der Nutzervereinbarung heißt es wortwörtlich, dass es zu unterlassen sei, "Profile zu erstellen oder Inhalte verfügbar zu machen, die für Escort-Services, Dating-Webseiten oder Prostitution werben, auch wenn dies es an Ihrem Standort gesetzlich zulässig ist."

Gesetzeswidrige Aktivitäten

Bisher war nur von einem Verbot gesetzeswidriger Aktivitäten die Rede. Da in einigen Ländern Prostitution jedoch erlaubt ist, wurden die Nutzungsbedingungen dahingehend präzisiert. Wie der Business Insider berichtet, ist die Suche nach solchen Dienstleistungen offenbar auch auf LinkedIn populär. Das gehe aus den vorgeschlagenen Suchbegriffen der Seite hervor.

In den USA, wo LinkedIn seinen Hauptsitz hat, ist Prostitution überall mit Ausnahme des Bundesstaates Nevada strafbar. (red, derStandard.at, 14.5.2013)