Minister Stöger beanstandet, dass das Bundeskriminalamt seinem Ressort kaum sichergestellte Proben neuer Drogen zur Verfügung stellt.

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Wien – Neue Missstimmung zwischen Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) und dem Innen­ressort von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in Sachen Drogenpolitik: In einem Schreiben beanstandet Stöger, dass das Bundeskriminalamt seinem Ministerium allzu unregelmäßig und nur unzureichend die von Polizeibehörden sichergestellten Proben von neuen psychoaktiven Substanzen – besser bekannt als Legal Highs oder Designerdrogen – zur Verfügung stelle.

Die Übermittlung entsprechender Daten aus den Bundesländern liege vier Monate zurück, obwohl man sich 2012 auf eine konkrete Vorgangsweise für ein Frühwarnsystem wegen der Stoffe geeinigt habe, die meist in Labors in Asien zusammengepanscht werden, den europäischen Schwarzmarkt überschwemmen und wegen mangelnder wissenschaftlicher Kenntnisse über Wirkungen und Folgen bei Einnahme entsprechend gefährlich sind.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben, das dem Standard vorliegt: "Über die von der Kriminaltechnik des Bundesministeriums für Inneres selbst analysierten beziehungsweise identifizierten Substanzen wird die (zuständige Behörde, Anm. d. Red.) Gesundheit Österreich GmbH nur in unregelmäßigen Abständen informiert, über die Substanzen und allenfalls noch die Substanzenmengen hinaus werden keine weiteren ­Informationen zur Verfügung ­gestellt. In den Bundesländern durchgeführte Identifizierungen werden nicht gemeldet."

Mikl-Leitner ließ mit umstrittenen Haartests aufhorchen

Das Schreiben birgt insofern Brisanz, weil sich Mikl-Leitner im Wahljahr vor allem auch dem Kampf gegen Drogen verschrieben hat – zuletzt ließ die Innenministerin mit umstrittenen Haartests schon für Erstverdächtige aufhorchen, dazu zweifelte die Ministerin die Sinnhaftigkeit von Substitutionsmitteln für Opiatabhängige an, weil damit allzu oft Missbrauch getrieben würde.

Stöger listet in seinem Brief jetzt penibel auf, was er sich vom ­Innenressort erwartet, damit die neuen Drogen in der Szene besser unter Kontrolle gebracht werden: "Datum der Probe" , "Handelsname der Substanz"  ist da genauso zu lesen wie "Ort der Sicherstellung"  oder "Analyse durchgeführt von: ..." . Dazu mahnt Stöger ein: "Die Übermittlung der Daten sollte möglichst monatlich, zumindest aber quartalsmäßig erfolgen."  Denn: "Eine Aussage über die Verbreitung einer Substanz in Österreich ist ohne die im Bundesministerium für Inneres verfügbaren Daten kaum möglich."

Bisherige Reklamationen hätten nichts gebracht, erklärt man im Büro des Ministers. Bitten um eine systematische Übermittlung bei Amtshandlungen sichergestellter Proben seien stets mit den Begründungen zurückgewiesen worden, man verfüge über keine zentrale EDV-Erfassung, zu wenig Personal, und überhaupt sei der Aufwand für das Ganze zu hoch. (Nina Weißensteiner/DER STANDARD, 15.5.2013)