In der sogenannten Telekom-Spitzelaffäre hat das Landgericht Bonn die Hauptverhandlung gegen den verbliebenen Angeklagten vorläufig eingestellt. Der Mann sei laut Gutachten verhandlungsunfähig, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Er soll an den Versuchen von Deutsche-Telekom-Mitarbeitern mitgewirkt haben, im Jahr 2005 mehrere Journalisten und Aufsichtsräte auszuspähen.
Die Deutsche Telekom suchte damals nach einem Informanten aus den eigenen Reihen, der vertrauliche Unternehmensdaten an die Medien herausgegeben hatte. Der frühere Sicherheitschef des Konzerns war als Hauptangeklagter wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug bereits 2010 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In frühestens einem halben Jahr will die Strafkammer prüfen, ob der Angeklagte weiter verhandlungsunfähig ist. (APA, 15.5. 2013)