Berlin - Fast fünf Jahre nach dem Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise kommen auf die deutschen Banken weitere Einschnitte zu. Gegen die Proteste der Kreditwirtschaft beschloss der Bundestag das sogenannte Trennbanken-Gesetz, nach dem vor allem größere Institute zum Schutz der Kundeneinlagen riskante Handelsgeschäfte vom klassischen Bankgeschäft abtrennen müssen.

Sparer und Steuerzahler sollen so besser von den Spekulationsrisiken der Banken abgeschirmt werden.

Eigenständige Handelsgesellschaften

Nach dem Gesetz der Koalition müssen große Banken den Handel auf eigene Rechnung und Geschäftsbeziehungen mit Hedgefonds in rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Handelsgesellschaften auslagern. Kundeneinlagen dürfen nicht mehr zur Finanzierung eigener riskanter Geschäfte genutzt werden. Dies gilt, wenn die riskanten Geschäfte 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme übersteigen. Banken haben bis Mitte 2015 Zeit, solche Geschäfte zu identifizieren - ein Jahr mehr als zunächst geplant. Nach früheren Ministeriumsangaben könnten derzeit einige wenige deutsche Institute von der Trennung betroffen sein, als Hauptkandidat gilt die Deutsche Bank.

Im Auftrag von Kunden können Banken die fraglichen Geschäfte aber weiter betreiben. Dies betrifft etwa Transaktionen, wenn sich Industrieunternehmen gegen Wechselkurs- oder Preisschwankungen absichern wollen. Zu den Ausnahmen gehört auch das sogenannte Market Making - das ständige Stellen von An- und Verkaufspreisen, mit dem Banken den Handel von Wertpapieren sicherstellen und damit die Liquidität des Marktes. Die Finanzaufsicht BaFin soll aber im Einzelfall auch die Abtrennung dieser Aktivitäten verlangen können.

Bis zu fünf Jahre Haft

Nach den Gesetzesplänen drohen Vorständen von Banken und Versicherungen bis zu fünf Jahre Haft, wenn sie gegen wesentliche Pflichten im Risikomanagement verstoßen und das Institut in eine Schieflage geraten ist. Dies ist dann strafbar, wenn der Täter gegen eine Anordnung der Bafin gehandelt und dadurch den Bestand des Unternehmens gefährdet hat. Zudem müssen Geldhäuser eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne - bekannt als "Banken-Testamente" - aufstellen, um in Krisen rasch zu reagieren.

Die Opposition kritisierte die schwarz-gelben Gesetzespläne als unzureichend und lehnte das Paket geschlossen ab. Schädliche "Zocker-Geschäfte" blieben Teil einer Dachgesellschaft der betroffenen Bank. Auch wollten Union und FDP im Wahlkampf nur schnell punkten, nachdem sie zuvor gezögert hätten, kritisierten SPD, Grüne und Linke. Die Pläne gingen nicht so weit wie die Vorschläge einer Expertenkommission um den finnischen Notenbankchef Erkki Liikanen für Trennbanken. Am Donnerstag hatte der Bundestag schärfere Kapital- und Bonusregeln beschlossen.

Europäische Bankenaufsicht

Die Regierung brachte zudem ein Gesetz zur Übertragung der Bankenaufsicht in Europa auf die Europäische Zentralbank (EZB) in den Bundestag ein. Dies ist die erste Säule der sogenannten Bankenunion, die für mehr Stabilität im europäischen Finanzsektor sorgen soll. Geplant sind auch ein gemeinsamer Mechanismus zur Sanierung und Abwicklung von Geldhäusern und ein System gemeinsamer Einlagensicherung.

Das Gesetz soll Finanzminister Wolfgang Schäuble die Zustimmung zu einer EU-Rechtsverordnung erlauben. Sie sieht vor, dass die EZB direkt über solche Banken wachen soll, deren Bilanzsumme größer als 30 Milliarden Euro ist oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ihres Heimatlandes ausmacht. Unabhängig davon soll sie mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute jedes Mitgliedslandes direkt kontrollieren. (APA, 17.5.2013)