Wien – Der kulturelle Sündenfall fand 1994 in Neuseeland statt. Bei der Unterzeichnung des multi­lateralen, auf Liberalisierung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen abzielenden Gats-Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) brachte die dortige Regierung alle audiovisuellen Arbeitsleistungen ein.

Damit wurde der Markt des Inselstaates für zum Beispiel Radio- und Fernsehproduktionen von anderswo ohne jede Einschränkung geöffnet. "Um 2000 klagten die Programmgestalter über einen dramatischen Rückgang neuseeländischer Produktionen – etwa in der Sprache der Maori-Minderheit", schildert Yvonne Gimpel von der Österreichischen Kontaktstelle zum Unesco-Übereinkommen über den Schutz und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.

Die mediale Monokultur in Neuseeland sei eine direkte Liberalisierungsfolge, sagt Gimpel. Medienkonzerne aus den USA und Australien hätten nach dem Gats-Inkrafttreten massiv in den englischsprachigen Markt der Insel expandiert. "Und als in Neuseeland daraufhin versucht wurde, Quoten für lokale Sendungen einzuführen, stellte sich heraus, dass das Recht voll auf der Seite der neuen Player stand" .

Das war die Geburtsstunde des Unesco-Übereinkommens zum Schutz der kulturellen Vielfalt. Das neuseeländische Beispiel hatte der internationalen Staatengemeinschaft klargemacht, dass bei der Liberalisierung von Gemeinschaftsgütern, wie die Kultur ei­nes ist, vorsichtig vorgegangen werden muss. Die Diskussionen über den Schutzvertrag für die kulturelle Vielfalt wurden bei der Uno – und dort bei der Organi­sation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) – rasch zum Abschluss gebracht: Am 20. Oktober 2005 wurde das Übereinkommen verabschiedet. Bis dato wurde es von 116 Staaten ratifiziert, darunter auch Österreich.

Die Europäische Union ist dem Regelwerk beigetreten – und ist seither für Streitfälle zwischen Mitgliedstaaten zuständig. Zuletzt entschied etwa der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass es rechtens ist, wenn von privaten spanischen Rundfunkanstalten fünf Prozent der Umsätze für die Förderung spanischsprachiger Filme kassiert werden.

"Segregative"  Türkenvereine

In Artikel sieben fordert der Unesco-Vertrag die Staaten auf, in ihrem Hoheitsgebiet "ein Umfeld zu schaffen" , das "kulturelle Ausdrucksformen"  Einzelner und von Gruppen fördert. Der leitende Kulturbegriff sei "ein sehr weiter", sagt Gimpel: "Darunter fällt auch ein türkischer Kulturverein."

Die Mitgliedschaft in einem solchen wird in Österreich jedoch selten honoriert. Sie gilt etwa nicht als Nachweis "integrativen"  ehrenamtlichen Engagements, um laut der geplanten Staatsbürgerschaftsnovelle rascher eingebürgert zu werden. Im Gegenteil: Eine solche Mitgliedschaft sei "segregativ", heißt es aus der ÖVP. (Irene Brickner /DER STANDARD, 18.5.2013)