Im Fall der Fälle ist es gut, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben. Ob dieser mit der Kreditkarte gedeckt ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Vielfach wird dazu geraten, zusätzlich eine Reiseversicherung abzuschließen.

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Was tun, wenn man im Urlaub erkrankt oder einen Unfall hat? Ist man mit der Kreditkarte automatisch auch reiseversichert? Der Dschungel der Regelungen ist weit und keineswegs einheitlich. Im Prinzip kommt es darauf an, welchen Vertrag man mit der Bank bzw. dem Kreditkartenunternehmen eingegangen ist.

Versicherungsschutz oft nicht inkludiert

Es gibt Kreditkarten, die überhaupt keinen Versicherungsschutz bieten. Grundsätzlich gilt: Karten, die gratis sind, haben keinen Versicherungsschutz, denn die Kreditkartenunternehmen sind selbst nicht Versicherer, sondern haben mit großen Versicherungsunternehmen Verträge. Wichtig ist also, vor Reiseantritt nochmals genau zu überprüfen, ob ein Versicherungsschutz vorliegt. In aller Regel kann man die Kreditkarten-Unternehmen anrufen und fragen.

Keine automatische Mitversicherung

Die Reiseunfall- und die Behandlungskosten-Versicherung (inkl. Ambulanzflug und Primärrettung) gelten ausschließlich für den Inhaber einer VISA-Karte oder MasterCard von card complete mit Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass Mitreisende nicht versichert sind. Die Reisegepäck-, Reisehaftpflicht-, Reisestorno- und Verkehrsmittel-Unfallversicherungen gelten auch für den mit dem VISA-Karten- oder MasterCard-Inhaber in häuslicher Gemeinschaft lebenden mitreisenden Ehepartner bzw. Lebensgefährten (gleiche Meldeadresse seit mindestens drei Monaten) sowie für minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Allerdings müssen bei der Visa-/Mastercard gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Dazu gehört ein bestimmter Umsatz, der den jeweiligen Bedingungen der Kreditkarte zu entnehmen ist. Ausdrücklich soll auch darauf hingewisen werden, dass es Visa-/Mastercards gibt, die über gar keinen Versicherungsschutz verfügen.

Bei Diners Club Karten gilt, dass bei Verwendung der Karte innerhalb der letzten zwei Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles Berg-Transportkosten, Überführungskosten im Todesfall, Nottransport aus dem Ausland sowie Behandlungskosten und Krankenbesuch im Ausland gedeckt sind. Bei regelmäßiger Verwendung der Karte – unter der Voraussetzung, dass die Bezahlung der Reisekosten zum überwiegenden Teil mit einer Diners Club Card erfolgte bzw. ein Gratisticket aus einem Vielfliegerprogramm verwendet wurde, gilt ein noch umfangreicherer Versicherungsschutz.

E-Card gilt nur in der EU und nur bei Vertragsärzten

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, kurz E-Card, hat jeder österreichische Sozialversicherte Anspruch auf medizinische Behandlung im EU-Raum sowie in den Staaten des EWR und der Schweiz. Die E-Card wird innerhalb der EU nur von Vertragsärzten und staatlichen Vertragskrankenhäusern und -ambulanzen akzeptiert, die in den Feriengebieten oft im Hinterland liegen und daher schwer erreichbar sind. Diese Spitäler bieten nicht den hohen österreichischen Standard, der meist nur in Privatkliniken erreicht wird. Die Kosten für eine Behandlung in einem Privatspital können sehr hoch sein. Ohne Reiseversicherung müssen diese Kosten vorfinanziert und hinterher in Österreich eingereicht werden. Die Sozialversicherungsträger erstatten dann einen Maximalbetrag von rund 190 Euro pro Tag, den Rest muss der Patient selbst bezahlen, wenn keine entsprechende Reiseversicherung abgeschlossen wurde.

Ganz wesentlich ist auch die Tatsache, dass mit der E-Card nicht der Rücktransport nach Österreich bezahlt wird. Versichert sind auch nicht das Reisegepäck, ein Stornofall oder Reiseabbruch, ein Haftpflichtschaden, die Hubschrauberbergung oder die Überführung im Todesfall.

Urlaub außerhalb Europas

Außerhalb Europas gilt die E-Card nicht. Das bedeutet, dass der Abschluss einer Krankenversicherung dringend empfohlen wird. Krankenhausaufenthalte in Ländern außerhalb des Geltungsbereiches der E-Card können empfindlich teuer werden. Daher ist es empfehlenswert, in Sachen Krankenversicherung auf Nummer sicher zu gehen und genau nachzufragen, ob die jeweilige Kreditkarte auch einen solchen Versicherungsschutz umfasst. Ansonsten gibt es die Möglichkeit eine Reiseversicherung abzuschließen. Generell ist zu sagen, dass die Krankenversicherung auch vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) als die wichtigste Versicherung bei einer Auslandsreise genannt wird.

Rückholung im Falle einer Erkrankung

In vielen Ländern reicht die Ausstattung der Krankenhäuser nicht aus, um Patienten angemessen zu versorgen. Wenn der Kunde transportfähig ist, organisiert zum Beispiel die Europäische Reiseversicherung den entsprechenden Heimtransport und übernimmt dafür die Kosten. Für den Fall der Fälle steht dem Kunden eine Soforthilfe über eine 24-Stunden-Notfallnummer zur Verfügung. Das bieten auch die Kreditkarten-Versicherungen an, da diese mit den großen Versicherungsunternehmen kooperieren.

Stornierungen und Unfälle

Wer eine aufwändige Fernreise plant, sollte unbedingt eine Reisestorno-Versicherung in Betracht ziehen, die allfällige Kosten einer Stornierung aus bestimmten Gründen ersetzt. Keinen Sinn macht eine solche Versicherung bei Last-Minute-Reisen. Vorsicht ist jedoch auch hier angesagt, denn die Versicherung zahlt nur, wenn aus wichtigen Gründen wie etwa einem Unfall oder einer schweren Krankheit storniert wird. Man kommt auch hierbei nicht umhin, sich die Versicherungsbedingungen vorher genau durchzulesen.

Reisehaftpflichtversicherungen sind laut Konsumentenschutz dann sinnvoll, wenn keine Haushaltsversicherung mit inkludierter Haftpflicht bestehen sollte. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland sollte man unbedingt prüfen, ob die in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtversicherung weltweit Schutz gibt. Sofern das nicht der Fall ist, kann eine Erweiterung beantragen werden.

Viele Versicherungspakete – so auch jene von Kreditkarten – enthalten eine Reiseunfallversicherung. Diese bietet aber wegen umfangreicher Ausschlüsse und niedriger Deckungssummen oft nur wenig Schutz. Empfehlenswerter ist stattdessen eine private Freizeitunfallversicherung, die nicht nur höhere Entschädigungen vorsieht, sondern auch weltweit und rund um die Uhr für alle Arten von Unfällen gilt. Der Abschluss einer privaten Freizeitunfallversicherung – auch für nicht Reisende – zahlt sich aus, denn darin sind beispielsweise auch Sportunfälle mitversichert.

Wenn der Koffer verloren geht

Für die Konsumentenschützer sind Gepäckversicherungen in der Regel verzichtbar. Wirklich wertvolle Besitzgegenstände werden durch sie kaum ersetzt und auch dann gelten meist umfangreiche Ausschlussgründe.

Die Experten der Europäischen Reiseversicherungen halten dem entgegen, dass die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Gegenständen, die auf Reisen für den persönlichen privaten Gebrauch üblicherweise mitgenommen oder vor Ort gekauft werden, versichert sind. Es seien also auch wertvolle Gegenstände wie die Fotoausrüstung voll versichert. Im Übrigen gelte der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Diebstahl aus einem bei Abwesenheit des Gastes versperrten Hotelzimmer passiert. (Wolfgang Weitlaner, red, 27.3.2019)

Hinweis:

Dieser Artikel wurde am 27. März 2019 aktualisiert.