Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung muss Schweden eine EU-Strafe von drei Millionen Euro zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-270/11). Das Land habe die EU-Richtlinie von 2006 mit Verspätung umgesetzt und somit europäisches Recht verletzt, entschieden Europas oberste Richter. Die EU-Kommission hatte Schweden vor dem Gerichtshof verklagt und eine noch höhere Geldbuße verlangt.

Verzögerungen sollen Justizarbeit beeinträchtigen

Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt den Staaten vor, Telefon- und Internetdaten ihrer Bürger zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate zu speichern - ohne konkreten Anlass. Kritiker sehen darin einen Angriff auf den Schutz persönlicher Daten. Nach Ansicht der Luxemburger Richter wirken sich Verzögerungen bei der Umsetzung des EU-Gesetzes negativ auf die Arbeit von Justiz und Polizei aus, die schwere Straftaten nicht so leicht aufdecken könnten. Schweden habe "erhebliche Zeit", nämlich fast fünf Jahre, abgewartet, bis das Land begonnen habe, Vorratsdaten zu speichern, schreiben die Richter.

In Österreich wurde die Regelung erst nach mehrjähriger Verspätung und einer EuGH-Verurteilung wegen Säumigkeit vom Nationalrat entgegen der Kritik der Opposition im April 2011 beschlossen. (APA, 30.05.2013)