Brüssel - Börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union müssen ab 2015 keine Quartalsberichte mehr vorlegen. Mit der Reform der Transparenz-Richtlinie werde die gesetzliche Pflicht dazu abgeschafft, erklärte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Darauf hätten sich die Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments jetzt geeinigt.

Mit der Reform sollen Unternehmen einerseits zu mehr Transparenz verpflichtet werden, andererseits aber von überflüssiger Bürokratie entlastet werden. Als solche betrachtet die EU die Quartalsberichte. Für den Anlegerschutz seien sie nicht notwendig. Sie förderten außerdem kurzatmige Entscheidungen der Unternehmen und behinderten langfristige Investitionen.

Berichte auf freiwilliger Basis

Die Firmen können freiwillig natürlich weiterhin Quartalsberichte vorlegen. Verpflichtet wären sie aber nur noch zu halbjährlicher Information über die Geschäftsentwicklung.

Mehr Licht ins Dunkle will die EU beim indirekten Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen bringen, um heimliche Übernahmen zu verhindern. Der Besitz von Finanzinstrumenten wie zum Beispiel Aktienoptionen müsste ab den im nationalen Recht geltenden Schwellenwerten veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt noch vom Plenum des EU-Parlaments und den Mitgliedstaaten formell verabschiedet und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz greift daher voraussichtlich ab 2015. (APA, 30.5.2013)