Der Mobilfunkanbieter T-Mobile darf seine Kunden nicht automatisch auf elektronische Rechnungen umstellen. Dies hat das Handelsgericht Wien in erster Instanz entschieden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt.
Letzte Papierrechnung Anfang des Jahres
Zu Jahresbeginn hatte der Mobilfunker rund 172.000 KundInnen von T-Mobile und Telering die letzte Papierrechnung mit dem Hinweis zugestellt, dass die Rechnung ab sofort nur mehr in elektronischer Form versendet werde. T-Mobile wies darauf hin, dass das praktischer und umweltschonend sei.
Wahlrecht
KundInnen könnten die Rechnung auf ausdrücklichen Wunsch weiter beziehen. Der VKI kritisiert, dass man gezwungen werde, der Umstellung aktiv zu wiedersprechen. Das sei unzulässig, da im Telekommunikationsgesetz (TKG) ein Wahlrecht auf Onlinerechnung oder Papierrechnung bei Vertragsabschluss vorgesehen sei, das nicht ausgeschlossen werden dürfe.
T-Mobile: Elektronische Rechnung angemessene Form
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. VKI-Juristin Maria Ecker geht davon aus, dass alle Telekombetreiber im Sinn dier aktuellen Entscheidung ihren KundInnen das Wahlrecht überlassen. T-Mobile-Sprecher Helmut Spudich sagte gegenüber dem WebStandard, dass man noch prüfen werde ob gegen der Urteil Berufung eingelegt wird. Für T-Mobile stehe jedenfalls fest, dass elektronische Kommunikation eine angemessene Form sei. (br, derStandard.at, 3.6.2013)