Wer als Europäer einen Flug bucht, hat grundsätzlich ein Recht darauf, dass die Airline seine persönlichen Daten vertraulich behandelt. Grundlage dafür ist die Europäische Datenschutzrichtlinie von 1995. Demnach muss die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage haben - entweder stimmt der Bürger explizit zu oder es gibt ein entsprechendes EU-Gesetz.
Auch für Ermittlungsbehörden
Airlines dürfen Daten ihrer Passagiere daher nicht ohne weiteres an Polizeifahnder weitergeben, die den Zugriff auf solche Daten für den Kampf gegen Terroristen und Verbrecher nutzen. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden außerhalb Europas.
Spezialfall USA
Ein Sonderfall sind die USA. Im vergangenen Jahr ist zwischen der EU und den USA das Abkommen zu Fluggastdaten ("Passenger Name Records", kurz PNR) in Kraft getreten. Es regelt, dass Europas Fluglinien für alle Flüge in und aus den USA 19 Daten von EU-Bürgern an amerikanische Behörden weitergeben müssen. Dazu gehören Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer jedes Passagiers aus Europa. Aber auch Vielfliegerprogramm oder Serviceleistungen an Bord, etwa besondere Menüwünsche, sowie Buchungen für Hotels zählen dazu. Die Daten werden nach sechs Monaten anonymisiert und bleiben bis zu 15 Jahre lang gespeichert.
Bisher Einwände
Ähnliche Abkommen hat die EU mit Kanada und Australien. Diese gelten als Präzedenzfälle. Weitere Staaten wie Russland, China und Katar wollen vergleichbare Verträge mit der EU abschließen. In der EU wird zudem über ein rein europäisches Abkommen zur Verwendung von Fluggastdaten debattiert. Das EU-Parlament hat bisher Einwände. (APA, 3.6.2013)