Wien/Klagenfurt - Die bei der Pleite des Krumpendorfer Finanzdienstleisters AvW geschädigten Anleger sind ganz normale Konkursgläubiger und keine nachrangigen Gläubiger, wie das die Insolvenzverwalter gesehen haben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein entsprechendes Urteil bestätigt und die Revision der Insolvenzverwalter zurückgewiesen. Das gab der Verein für Konsumenteninformation VKI am Dienstag in einer Aussendung bekannt.

Der VKI hatte einen Musterprozess geführt und sowohl beim Landesgericht Klagenfurt als auch beim Oberlandesgericht Graz gewonnen. Nun ist dieses Urteil rechtskräftig, das bedeutet, dass die Geschädigten bei der Verteilung der Konkursmasse nun neben und nicht etwa nach Finanzamt oder Sozialversicherung zum Zug kommen. (APA, 4.6.2013)