Wien - Der Weg ist frei für die Reform der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (PZV) per Anfang August. Dabei soll durch eine Senkung der Mindest-Aktienquote mehr Sicherheit in die Veranlagung kommen. Am Dienstag passierte die Reform den Ministerrat, nun ist nur noch der Nationalratsbeschluss nötig.

Für die rund 1,6 Millionen Menschen mit einem PZV-Vertrag bedeute die Novellierung mehr Sicherheit und eine Steigerung der Attraktivität dieses Vorsorgeprodukts, betonte Finanzministerin Maria Fekter nach der Regierungssitzung in einer Aussendung. Als Eckpunkte der von ihr verantworteten Reform bezeichnete sie - neben der Anpassung der Veranlagungs-Vorgaben an die volatiler gewordene Kapitalmarktsituation - die Beibehaltung der Kapitalgarantie sowie eine höhere Transparenz für die Kunden hinsichtlich der Kosten, der Veranlagungsstrategie und der Berechnungsgrundlagen.

Für den Koalitionspartner SPÖ begrüßte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder die Reform, ätzte aber zugleich, damit sei ein "Modellfehler von Schwarz-Blau korrigiert" worden. Denn bei der im Jahr 2003 von ÖVP und FPÖ eingeführten Zukunftsvorsorge habe es "immer Reformbedarf gegeben". Nun habe seine Partei Verbesserungen im Modell erreichen können, so Schieder in einer Aussendung.

Zweistufige Bandbreiten

Fekter verweist darauf, dass durch die Einführung neuer zweistufiger Bandbreiten für die Mindestaktienquote die bisherige Dreiteilung nach dem Lebenszyklusmodell ersetzt wird: Für unter 50-jährige gilt ab 1. August bei Neuabschlüssen eine Bandbreite von 15 bis 60 Prozent bei der Aktienquote, für über 50-jährige von 5 bis 50 Prozent. Schon vor drei Jahren war das Aktienminimum gesenkt worden - auf 30 Prozent für unter 45-jährige, 25 Prozent für über 45-jährige und 15 Prozent ab 55 Jahren. Ursprünglich musste bei der Zukunftsvorsorge generell zu mindestens 40 Prozent in Aktien investiert werden.

Von den im zweistufigen Lebenszyklusmodell tatsächlich gehaltenen Aktien müssen künftig nur mehr mindestens 60 Prozent an bestimmten EWR-Börsen notieren. Bisher war vorgesehen, dass innerhalb der Mindestaktienquote die Veranlagung zu 100 Prozent in Aktien an solchen Börsen zu erfolgen hat. 40 Prozent der Aktienquote können somit künftig frei veranlagt werden.

Derzeit laufen in Österreich rund 1,6 Mio. Zukunftsvorsorge-Verträge, mit 93 Prozent der Großteil davon bei Versicherungen. Versicherungsverbandspräsident Günter Geyer hatte vor Wochen einen Anstieg der Vertragszahl durch die Reform auf 2 Millionen als möglich bezeichnet. Allerdings hatte seinen Angaben zufolge zuletzt rund jeder vierte Kunde - nämlich 400.000 - seinen PZV-Vertrag bereits ruhend gestellt, also keine Prämien mehr eingezahlt.

Für Personen, die nach Ablauf der Mindestlaufzeit ihres alten Vertrags auf einen neuen umsteigen wollen, ist gemäß § 108g Abs. 1 Z 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ein steuerfreier Umstieg möglich. Verbandspräsident Geyer hatte erklärt, die Branche wolle Halter von 2013 und 2014 nach zehn Jahren Mindestablauf ablaufenden Polizzen, fast 500.000 an der Zahl, zu einem Umstieg und einer Verlängerung unter dem neuen flexibleren Regime animieren. (APA, 4.6.2013)