Neumarkt am Wallersee/Salzburg - Im Streit zwischen Eltern und Lehrer um eine vermeintlich unfaire Benotung eines Schülers steht nun ein Prozess am Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee an. Der Vater des Oberstufenschülers an einem Gymnasium im Salzburger Flachgau war wegen Kreditschädigung geklagt worden. Die Zivilverhandlung wurde für 11. und 12. September 2013 anberaumt.

Deeskalierung

Die Justiz ist um Deeskalierung der Causa bemüht: Die zuständige Richterin habe eine Mediation angeregt, dabei könne ein Vergleich vorbereitet werden, sagte der Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz, am Dienstag. Wird der Vorschlag einer außergerichtlichen Mediationsverhandlung von den Streitparteien angenommen und einige man sich auf einen Mediator, werde das gerichtliche Verfahren ruhend gestellt.

In vielen Fällen komme es nach einer Mediation außerhalb oder in der Gerichtsverhandlung zu einem Vergleich, erklärte Juhasz. Ursprünglich wurde der Vater von zwei Lehrern des Gymnasiums wegen Kreditschädigung geklagt. In einem Fall habe man sich inzwischen verglichen, sagte der Gerichtssprecher.

Kein Aufstieg in achte Klasse

Der Schüler war nach längerer Erkrankung im Vorjahr bei einer Wiederholungsprüfung in Mathematik durchgefallen. Da er zwei Vierer im Zeugnis hatte, durfte er mit einem Fünfer nicht in die achte Klasse aufsteigen. Die Eltern hatten sich beim Unterrichtsministerium beschwert: Sie kritisierten, dass die Prüfung unfair und die Unterrichtsmethode nicht befriedigend gewesen sei.

Zunächst zwei Kläger

Die Eltern waren jedoch mit ihrer Berufung abgeblitzt. Die Entscheidung der Lehrer sei rechtens gewesen, hieß es. Daraufhin wurde der Vater des Schülers von den Lehrkräften der Schulfächer Mathematik und Physik geklagt. Die zwei Professoren orteten eine Ehrenbeleidigung und forderten einen Widerruf der Vorwürfe. "Der Vater hat sich beim Mathematiklehrer entschuldigt. Dieses Verfahren ist eingestellt worden", sagte Landesschulratspräsident Herbert Gimpl. Im zweiten Konflikt habe es seitens der betroffenen Kollegin mehrere Angebote einer gütlichen Einigung gegeben. "Es wurde immer wieder die Hand hingestreckt, diese wurde aber nicht angenommen."

Der Schüler besuche jetzt die 7. Klasse des Gymnasiums und habe keine Leistungsprobleme, sagte der Landesschulratspräsident. "Laut Direktorin gibt es bestes Einvernehmen mit dem Schüler. Er ist Schülervertreter und hat in der Schule keine Probleme. Das ist ein klares Signal, dass es ihm gut geht." (APA, 4.6.2013)