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Leibliche Kinder einer Person können künftig innerhalb einer homosexuellen Gemeinschaft adoptiert werden.

Foto: APA/Jens Kalaene

Wien - Im Ministerrat ist am Dienstag die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen worden. Damit wird einer Verurteilung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) Rechnung getragen. Die SPÖ zeigte sich zufrieden, wünscht sich aber weitere Schritte, wie Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek via Aussendung erklärte.

Umsetzung eines EGMR-Urteils

Der EGMR in Straßburg hatte im Februar die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren als diskriminierend beurteilt. Justizministerin Beatrix Karl schickte dann Mitte Mai einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung.

In Kraft treten soll das Adoptionsrecht-Änderungsgesetz am 1. Juli diesen Jahres. Geändert wird dafür das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz. Es geht dabei nur um die Adoption von Stiefkindern, ein leibliches Kind von einem der PartnerInnen muss also schon vorhanden sein. Die reguläre Adoption bleibt weiterhin heterosexuellen EhepartnerInnen vorbehalten.

Lesbisches Paar durchlief alle Instanzen

Den Anstoß für die Änderung gab ein in Österreich lebendes lesbisches Paar. Es hatte beim EGMR gegen die Weigerung der heimischen Gerichte geklagt, der Adoption des Sohnes der einen Frau durch die andere zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben worden wäre.

"Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung völliger Gleichstellung homosexueller Paare", freute sich Heinisch-Hosek. Sie drängt aber auf weitere Schritte und plädierte einmal mehr für die Adoption von fremden Kindern, für die Öffnung der Pflegeelternschaft in allen Bundesländern sowie für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. (APA, 4.6.2013)