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Eine Frage von Zentimetern: In Krems-Stein in Niederösterreich hielt der mobile Hochwasserschutz den Fluten der Donau bis Dienstag stand

Foto: Reuters/Föger

Das Wasser will vielerorts nicht weichen, doch schon wird heftig darüber debattiert, wer in Sachen Hochwasserprävention die nächsten Schritte zu machen hat. Dass über die seit 2002 errichteten, 1,8 Milliarden teuren Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren hinaus weitere Maßnahmen gesetzt werden müssen, darüber herrscht Konsens: "Wer meint, dass sich die Wetterereignisse nicht verschärft haben, macht sich etwas vor", sagt etwa Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebunds.

Mit mehr Durchgriffsrechten des Bundes beim Hochwasserschutz - auch in den Gemeinden - kann sich Mödlhammer durchaus anfreunden. Im Gegenzug jedoch wünscht er sich finanzielles Entgegenkommen des Bundes: Es gehe nicht weiter an, dass die Gemeinden auf den Kosten für Wartung und Sachverständigengutachten bei Flutschutzeinrichtungen sitzen blieben, meint er: "Da müssen etwa Überflutungsbeckenwärter ausgebildet und bezahlt werden. Das überfordert manche Gemeinde."

Kein Problem hätte der oberste Gemeindevertreter damit, wenn der Umweltminister als oberster Kontrollor über das Bauverbot in Gebieten mit hoher Überflutungsgefahr, den roten Zonen, wachen würde. Dieser Vorschlag kam vom grünen Landwirtschaftssprecher Wolfgang Pirklhuber im Gespräch mit dem Standard.

Empfehlung seit 2005

Dabei stützt sich Pirklhuber auf eine erstmals 2005 formulierte Empfehlung der österreichischen Raumordnungskonferenz (Örok). Die bundesweit ausgewiesenen Überflutungsräume und Gefahrenzonen sollten in den Raumordnungs- und Baugesetzen der Länder rechtsverbindlich verankert werden, heißt es da.

An derlei Rechtsverbindichkeit mangle es bis heute, sagt der Grüne. So seien die Gründe, um eine Umwidmung zu verbieten, nicht in allen Landes- Raumordnungsgesetzen angeführt. Und darauf, zwecks Rückwidmungen Druck auszuüben - 400.000 Gebäude stehen in Hochwassergefahrenzonen -, habe der Bund gar keinen Einfluss.

Bei Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) widerspricht man dem: Die Gefahrenzonenpläne seien in der Raumordnungen überall verankert - und mittels Entzugs von Förderungen, wenn doch in der roten Zone gebaut werde soll, mische man auch mit.

Blauzonen-Verordnung

In Vorarlberg setzt Landeshauptmann Markus Wallner (VP) unterdessen auf Blauzonen-Planung. Man habe aus den Hochwasserjahren 1999 und 2005 gelernt, dass Flüsse ausreichend Rückhalteflächen brauchen. Diese Flächen müsse man nun langfristig sichern. Aktuell verschaffe man sich einen Überblick über potenzielle Überflutungsgebiete. Bis Sommer soll die Blauzonen-Verordnung vorliegen.

Das größte Projekt ist der integrale Hochwasserschutz am Rhein, an dem Vorarlberg mit den Schweizer Nachbarn arbeitet. Wird es zu Enteignungen oder Rückwidmungen kommen? Wallner: "Ich hoffe nicht, dass wir so heftige Eingriffe brauchen." Überzeugungsarbeit bei Grundbesitzern und Gemeinden sei der bessere Weg. Von mehr Rechtsverbindlichkeit für den Gefahrenzonenplan hält Wallner nichts. "Das entspricht aber nicht den Lebensrealitäten."

(Jutta Berger & Irene Brickner, DER STANDARD, 5.6.2013)