Wien - Die ÖVP will das Verbot der Sterbehilfe in der Verfassung verankern. "Das Recht auf Leben und Sterben in Würde und das Verbot der Tötung auf Verlangen sollen verfassungsrechtlich abgesichert werden", sagte Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. In einem Grundsatzpapier gegen die Sterbehilfe plädiert die ÖVP für den Ausbau von palliativer Pflege und Hospizbetreuung.

"Der Wunsch nach Tötung kann niemals Rechtfertigung für die Tötung sein", sagte Günter Virt, Professor für Moraltheologie und Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt. Robert Oberndorfer, Geschäftsführer der Caritas Socialis, erklärte: "Wir erleben im Hospiz, dass der Wunsch zu sterben verschwindet, wenn die Menschen adäquat begleitet werden." Wo keine Heilung mehr möglich ist, solle das Sterben bei palliativer Schmerzbehandlung und psychosozialer Betreuung zugelassen werden.

ÖVP will Einigung vor Wahl

Der Beschluss der Aufnahme mobiler Hospiz- und Palliativbetreuung in den Pflegefonds vor wenigen Wochen sei nur ein Mosaikstück, so Huainigg. Die Versorgung im Hospizbereich müsse flächendeckend sichergestellt werden. Er forderte unter anderem die Unterstützung des Aufbaus der Kinderhospizarbeit, die Integration von Hospiz- und Palliativversorgung in die Langzeitpflege und die Sicherung der Finanzierung.

Seit 2001 gibt es in Österreich einen Allparteienkonsens, am Verbot der aktiven Sterbehilfe festzuhalten. Das Grundsatzpapier der ÖVP will Huainigg dieser Tage an den Koalitionspartner SPÖ weitergeben, er hoffe auf eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode. (APA, 5.6.2013)