Wien - Das Disziplinarverfahren gegen den Justizwachebeamten und FP-Nationalratsabgeordneten Christian Lausch wurde wegen Verjährung eingestellt und nicht - wie von der FPÖ behauptet - aus inhaltlichen Gründen. Das hat Justizministerin Beatrix Karl in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung bestätigt. Demnach ließ die zuständige Disziplinarkommission den Fall verjähren, obwohl die Einleitung eines Verfahrens gegen Lausch bereits beschlossen worden war. Für Karl ist dieser "Fehler" der Kommission "nicht zu rechtfertigen".
Vorwurf der sexuellen Belästigung
Lausch wurde im Jahr 2005 beschuldigt, Justizwache-Kolleginnen sexuell belästigt zu haben. Ein Disziplinarverfahren gegen den für die FP-Gewerkschaft AUF tätigen Beamten verlief allerdings im Sand. Als der Fall Mitte März via "Falter" publik wurde, wies die FPÖ alle Vorwürfe gegen ihren mittlerweile in den Nationalrat eingezogenen Funktionär zurück. Sämtliche Vorwürfe gegen Lausch seien "hinlänglich widerlegt", das Disziplinarverfahren eingestellt worden, sagte FP-Generalsekretär Harald Vilimsky.
Karls Schilderung der Ereignisse in der Anfragebeantwortung an den Grünen Albert Steinhauser, widerspricht allerdings der Darstellung der FPÖ. Demnach wurde der Fall zwar eingestellt, aber nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen Verjährung. "Eine inhaltliche Prüfung der Anschuldigungspunkte konnte damit nicht erfolgen", sagt die Ministerin.
Disziplinarkommission im Zentrum der Kritik
Verantwortlich für die Verjährung war demnach die damalige Disziplinarkommission. Diese hat laut Karl das Disziplinarverfahren zwar am 17. November 2005 eingeleitet, Lausch aber bis zum Ablauf der Verjährungsfrist am 19. Jänner 2006 nicht davon in Kenntnis gesetzt. Zugestellt wurde der Bescheid über die Einleitung des Verfahrens erst am 27. März 2006 - also mehr als zwei Monate zu spät.
Justizministerin war damals die BZÖ-Politikerin Karin Gastinger. Warum sich deren Kabinett den Personalakt einer Beamtin vorlegen ließ, die eine Anzeige gegen Lausch eingebracht hatte, ist laut Karl nicht bekannt. Ein "Einschalten" des Kabinetts in das Disziplinarverfahren sieht sie darin aber nicht, weil dessen Verlauf davon nicht berührt wurde. Bestätigt wurde von Karl allerdings, dass jene Mitarbeiterinnen, die die Vorwürfe gegen Lausch erhoben hatten, später aus dem Dienst ausgeschieden oder versetzt worden sind.
Verjährung von Verfahren kommt selten vor
Ein Massenphänomen ist die Einstellung von Disziplinarverfahren wegen Verjährung jedenfalls nicht. Laut Karl wurden in den Jahren 2005 bis 2007 von 56 rechtskräftig beendeten Disziplinarverfahren in ihrem Ressort nur zwei wegen Verjährung eingestellt.
Die FPÖ wollte bisher keine Stellungnahme abgeben. Die Grünen forderten neuerlich Lauschs Rücktritt: "Ein Abgeordneter, der unter dem Verdacht der sexuellen Belästigung mehrerer Arbeitskolleginnen steht, ist untragbar", so Frauensprecherin Judith Schwentner. (APA, 5.6.2013)