Die Internet-Einkaufsgemeinschaft Lyoness aus Graz, gegen die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt, meldet, dass es dem Verein plattform-lyoness.at gerichtlich untersagt wurde, den Ermittlungsakt der WKStA oder einzelne Bestandteile davon zu veröffentlichen. "Das Landesgericht Innsbruck gab mit einstweiliger Verfügung vom 31. Mai 2013 dem Antrag der Lyoness Europe AG und weiterer betroffener Personen statt," hieß es in einer Aussendung.

Fragliches Geschäftsmodell

Die weltweit aktive Lyoness kommt zunehmend unter Druck. So hat im April der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen den Rabatt-Strukturvertrieb eingeleitet. Die Klage zielt auf Unterlassung von 61 AGB-Klauseln.

Und auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) steigt Lyoness auf die Füße. Sie hat Zweifel am Geschäftsgebaren angemeldet. Die an potenzielle Investoren gerichteten "Formulierungen" sollen "in vielen Belangen von der österreichischen Marktpraxis seriöser Emittenten" abweichen, hieß es im Wirtschaftsblatt. Ihre Bitte an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft : Die Ermittlungen auf den Verdacht des Betruges ausweiten. (red, derStandard.at, 5.6.2013)