Wien - Die für 2014 geplante Novelle des Patent- und Markenrechts hat am Mittwoch den Technologie-Ausschuss des Nationalrats beschäftigt und soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Bei den Patentanwälten sorgt die Novelle für groben Unmut. Denn: Geht sie wie geplant durch, dürfen Patentanwälte ihre Klienten vor der höchsten Instanz nicht mehr vertreten.

Im Zuge der Neuordnung der Verwaltungsverfahren werden nämlich Entscheidungen des Patentamts ab 2014 von ordentlichen Gerichten überprüft - in letzter Instanz vom Obersten Gerichtshof (OGH). Bisher war der Oberste Patent- und Markensenat (OPMS) als letzte Instanz zuständig, vor ihm durften auch Patentanwälte vertreten. Vor dem OGH sollen nur noch Rechtsanwälte zugelassen sein, die Vertretung durch Patentanwälte soll der Novelle gemäß gestrichen werden. Genau das kritisiert die Patentanwaltskammer. Ihr Präsident, Peter Puchberger, sieht das als "verfassungswidrig" an.

Zur Erklärung: Patentanwälte sind studierte Techniker, Mathematiker oder Naturwissenschafter, die nach fünfjähriger Praxis die Patentanwaltsprüfung fürs Juristische abgelegt haben. In Österreich gibt es derzeit rund 70 Patentanwälte. Sie vertreten ihre Klienten vor dem Patentamt und dem OPMS; künftig dürften sie das auch vor den Oberlandesgerichten tun, nicht aber am OGH.

Die Patentanwaltskammer fürchtet nun erstens eine Schwächung ihres Berufsstands und zweitens die Verteuerung der Verfahren. Laut einem Gutachten des emeritierten Verfassungsrecht-Professors Theo Öhlinger und des WU-Professors Harald Eberhard ist der drohende Vertretungsausschluss vor dem OGH zudem "klar verfassungswidrig". Er widerspreche unter anderem dem Recht auf Erwerbsfreiheit und sei gleichheitswidrig. Zudem monieren die beiden Juristen, dass Übergangsregelungen für die neuen Verfahren fehlen. (gra, DER STANDARD, 6.6.2013)