Die Problematik von Steuerflucht und Steueroasen ist als Begleiterscheinung der Globalisierung und der Spezialisierung von Steuerberatungsunternehmen und Finanzinstituten beileibe nicht neu. Das deutsche Finanzministerium erstellte bereits 1964 einen "Steueroasenbericht", und sowohl OECD als auch EU-Kommission drängen auf die Bekämpfung schädlicher und "unfairer" Steuerpraktiken. Aktuell ist die Herausforderung Steuerflucht wegen der knappen Kassen wieder auf der Agenda der diversen internationalen Organisationen und Staatengruppen.

Dass den mit großer Verve vorgetragenen international koordinierten Ankündigungen, die Steuerflucht einzudämmen, nun endlich auch effektive Maßnahmen folgen, ist höchst notwendig. Denn wenn umfangreiche legale und illegale Steuerfluchtmöglichkeiten die Besteuerung hoher Einkommen, privater Vermögen und Gewinnen erschweren, so bedeutet das nichts anderes, als dass diese nicht adäquat zur Finanzierung öffentlicher Leistungen herangezogen werden.

Damit im Zusammenhang stehen empirische Analysen, wonach die beschäftigungs- und wachstumspolitisch pro­blematische Verschiebung der Abgabenlast hin zu den Arbeitseinkommen auch auf der erschwerten Besteuerung von Kapital und dessen Erträgen beruht. Die vielfältigen Möglichkeiten multinationaler Konzerne zur legalen Gewinnverschiebung in niedrig oder nicht besteuernde Länder bedeuten Wettbewerbsvorteile gegenüber binnenorientierten kleinen und mittleren Unternehmen. Nicht zuletzt riskieren Regierungen, die Steuerflucht tolerieren, dass die Steuermoral sämtlicher Steuerpflichtiger schwindet.

International gibt es derzeit einen starken Trend zum automatischen Informationsaustausch als "neuem globalem Standard". In der Tat dürfte er wesentlich zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Privatbereich beitragen. Anders als eine anonyme Quellensteuer auf die Kapitalerträge von Steuerausländern, wie von Schweiz und Österreich praktiziert, wirkt der Datenaustausch abschreckend.

Zudem erhalten die Wohnsitzländer Informationen über im Ausland gehaltene Vermögen, die Rückschlüsse auf Steuerhinterziehung in der Vergangenheit erlauben. Freilich sind daneben noch weitere Maßnahmen erforderlich, auf die Österreich in den Verhandlungen auf EU-Ebene zu Recht pocht, wie die Errichtung von Trust-Registern.

Allerdings ist die Eindämmung der Praktiken der großen Konzerne, durch exzessive Nutzung konzerninterner Verrechnungspreise, Zins-, Lizenz- oder Leasingzahlungen und undurchsichtiger grenzüberschreitender Firmenkonstruktionen möglichst große Teile des Gewinns in niedriger oder nicht besteuernde Länder zu verlagern, eine bedeutend komplexere Herausforderung. Sie erfordert viel breiter angelegte Maßnahmen als die auch schon nicht einfache Vermeidung der Steuerhinterziehung von Privatpersonen.

Und auch wenn Steuerflucht nicht an den Grenzen der EU Halt macht: Eine entschiedene Vorreiterrolle der EU fördert sicher die Bereitschaft von Nicht-EU-Ländern, sich internationalen Kooperationsvereinbarungen anzuschließen. (Margit Schratzenstaller, DER STANDARD, 8.06.2013)