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Ein Programm wie PRISM wäre in Österreich nicht durch die Verfassung gedeckt.

 

Foto: AP/Facebook

Seit vergangener Woche ist bekannt, dass die US-Regierung im Rahmen des Programms PRISM weltweit Daten aus Online-Diensten von Firmen wie Google, Facebook und Co analysiert. International ist die Empörung groß. Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Bundesministeriums für Inneres (BMI), sagt gegenüber dem WebStandard, dass ein derartiges Vorgehen durch österreichische Behörden ausgeschlossen sei.

Überwachung à la PRISM gegen Verfassung

In der österreichischen Verfassung sei vorgesehen, dass jedes behördliche Handeln legitimiert sein muss, so Grundböck. Eine derartige Überwachung wie sie mit PRISM geschieht, sei weder im Sicherheitspolizeigesetz noch in der Strafprozessordnung verankert. Die Frage, ob eine derartige Überwachung der US-Regierung von BürgerInnen anderer Staaten gerechtfertigt sei, sei primär in den USA zu beantworten. Eine Einschätzung darüber wollte er nicht abgeben. In Österreich gebe es keine Hinweise darauf, dass von irgendeiner Seite auf Daten heimischer Ministerien zugegriffen werde.

Update: Österreich wird sich mit "sensibler Angelegenheit" beschäftigen

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer geht mittlerweile davon aus, dass sich Österreich mit dieser "äußerst sensiblem Angelegenheit" beschäftigen wird. Zuvor hatte schon Deutschland angekündigt, dass sich der mit Datenschutz zuständige Innenausschuss mit diesem Thema beschäftigen wird. 

Wird es USA "fast nicht untersagen können"

"Mit dieser Fragen werden wir uns in den nächsten Jahren äußerst intensiv auseinandersetzen müssen", erklärte Prammer am Rande einer Pressekonferenz am Montag. Die Überwachung von Internetdaten müsse jedenfalls diskutiert werden, etwa in den zuständigen Unterausschüssen. Auf die Frage, ob das, was die USA hier getan hat, tragbar ist, meinte die Nationalratspräsidentin: "Man wird es ihnen fast nicht untersagen können."

"Unglaubliche Freiheiten"

Prammer meinte auch, elektronische Medien würden sich in vielen Bereichen "unglaubliche Freiheiten" nehmen, gleichzeitig aber keine Verantwortung übernehmen. Sie verwies etwa darauf, dass strafrechtlich relevante Äußerungen in Blogs ungeahndet bleiben können, wenn die Person, die sie getätigt hat, aufgrund der Anonymisierung nicht ausgeforscht werden kann. (Birgit Riegler/APA, derStandard.at, 10.6.2013)