Wegen Mordes an seiner Freundin ist ein 26-Jähriger am Dienstag am Landesgericht St. Pölten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er war geständig, die Studentin (21) laut Anklage im Herbst 2012 in ihrem Elternhaus in Sieghartskirchen mit einer Axt erschlagen zu haben. Der Beschuldigte nahm Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Nach der Tat soll er das Zimmer gereinigt, die Leiche in ein Leintuch gewickelt und im Pkw nach Wien transportiert haben. Der Arbeitslose wurde wenige Tage nach dem Verbrechen ausgeforscht, nachdem die Angehörigen die Polizei eingeschaltet hatten, weil sie die 21-Jährige nicht erreicht hatten. Der erste Verhandlungstermin im April war geplatzt, weil der Mann nach einem zuvor in der U-Haft verübten Selbstmordversuch ins Spital gebracht werden musste.
"Kaltblütiges und verwerfliches Verhalten"
Der vorsitzende Richter Markus Grünberger erklärte zum Strafausmaß, dass es aufgrund des "kaltblütigen und verwerflichen Verhaltens" nach sowie der "Brutalität während der Tat", angemessen erscheine. Der Angeklagte sei noch einmal mit der Leiche im Auto zum Tatort zurückgefahren und habe danach auch noch Bargeld vom Bankkonto des Opfers behoben.
Was der Auslöser für die Straftat am Morgen des 15. Oktobers 2012 war, konnte der 26-Jährige selbst nicht erklären: Er wisse es nicht, es hätte keinen gegeben, meinte er. Zwar wäre es zuvor zu einem Streit wegen der Beziehung gekommen und auch, weil er der Studentin offenbart habe, keinen Job zu haben.
Angeklakter zurechnungsfähig
Zwischendurch habe sich dann die junge Frau geduscht und als sie in das Zimmer zurückkam, sei der Angeklagte gerade dabei gewesen, den offenen Kamin mit Holz zu befüllen. Zum Zerkleinern des Brennmaterials habe er eine Axt, die er schon Tage zuvor in den Raum gebracht haben wollte, in der rechten Hand gehabt. Als er dann aus der Hocke aufstand, habe er einfach mit der stumpfen Seite des Werkzeugs auf die rechte Schläfe seiner Freundin eingeschlagen.
"Ich habe sie aber nicht töten wollen", so der junge Mann, "ich wollte nur, dass dieses Geräusch (die Frau lag röchelnd am Boden, Anm.) aufhörte." Deswegen habe er ihr einen Polster bis zu 15 Minuten lang aufs Gesicht gedrückt - so lange, bis ihr Körper erschlaffte.
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb die junge Frau einen raschen Tod - sie erlitt durch die heftigen Schläge mit der Axt auf die rechte Schläfe ein Schädel-Hirn-Trauma, das zu einer Hirnlähmung führte. Abwehr- oder Deckungsverletzungen wurden keine festgestellt. Aus psychiatrischer Sicht stand der - psychisch gesunde - Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht unter Drogeneinfluss und war zurechnungsfähig. (APA/red, derStandard.at, 11.6.2013)