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Wolfgang Schäuble kam selbst in den Gerichtssaal.

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Berlin/Karlsruhe - Wir sind überzeugt davon, dass das Bundesverfassungsgericht die Linie der Regierung stützen wird - derlei Optimismus haben deutsche Koalitionspolitiker in den vergangenen Jahren schon oft verbreitet, wenn in Karlsruhe wieder einmal über den Euro verhandelt wurde.

Auch der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich am Dienstag demonstrativ gelassen, als er in eine ausrangierte Kaserne in Karlsruhe kam. Dort, im provisorischen Sitzungssaal des Höchstgerichts, betonte er: "Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen dafür, dass die Maßnahmen der EZB ihr Mandat verletzten."

Genau dies sollen die Richter prüfen. Hat die Europäische Zentralbank mit dem OMT-Programm ihre Kompetenz überschritten, als sie beschloss, notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen? Ja, sagen die Kläger - unter ihnen die Linksfraktion im Bundestag, der CSU- Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der hofft, "dass das Euro-Abenteuer nun zu Ende geführt" werde.

Steuerzahler nicht gefragt

Wenn die EZB ihre Beschlüsse tatsächlich umsetze, dann sei Deutschland Risiken in dreistelliger Milliardenhöhe ausgesetzt, argumentieren die Kläger oder wie es der Vorsitzende der Linksfraktion, Gregor Gysi, formuliert: "Die Steuerzahler haften, aber sie sind nie gefragt worden."

Schäuble hingegen ist der Meinung, die Klage sei unzulässig. Er bezweifelt auch, dass das deutsche Verfassungsgericht der richtig Ort für eine Entscheidung darüber sei. Wenn nämlich Gerichte über die Rechtmäßigkeit von EZB-Maßnahmen entscheiden würden, dann würden wohl viele nationale Gerichte der EZB Vorgaben machen.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte einmal mehr klar, dass das Gericht nicht darüber befinden werde, ob die Euro-Rettungsmaßnahmen sinnvoll seien: "Das ist und bleibt alleine Aufgabe der Politik." Das Gericht aber werde prüfen, ob das deutsche Grundgesetz durch Kompetenzübertragungen an die EZB verletzt worden sei. Einfach werde dies nicht werden, da die EZB als EU-Organ auch nur EU-Recht unterworfen sei. Am Mittwoch wird weiter verhandelt, das Urteil fällt in einigen Monaten. (bau, DER STANDARD, 12.6.2013)