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Hätte der hessische Banker so geschlafen, wie es der chinesische Aktienhändler im Bild macht, dann wäre nichts passiert.

Foto: AP

Sekundenschlaf bringt nicht nur Autofahrer in arge Bedrängnis. So geschah es Anfang April, dass ein Banker aus dem deutschen Bundesland Hessen offenbar von plötzlicher Müdigkeit übermannt wurde. Das kann schon mal passieren. Nur war der Banker gerade dabei, den Zahlungsbeleg eines Rentners in der Höhe von 62,40 Euro zu prüfen. Der von Müdigkeit schwere Kopf landete dann auf der Taste 2 der Tastatur. Der Effekt: statt den 62,40 Euro standen in der digitalen Überweisung 222.222.222,22 Euro. Das berichten deutsche Medien.

Jetzt sollte so ein gravierender Fehler schnell auffallen, möchte man meinen. Vor allem, weil der Beleg noch von einer Sachbearbeiterin geprüft wird. Aber auch diese übersah den falschen Betrag, weil der schlafende Kollege eigentlich gar nicht für das Betragsfeld zuständig war. Erst ein weiterer Kollege bemerkte die falsche Zahl und korrigierte sie.

Der Sachbearbeiterin wurde dennoch wegen des Fehlers gekündigt. Der Vorwurf: Sie habe vorsätzlich getäuscht und die Belege nicht geprüft freigegeben. So gelangte diese obskure Geschichte an die Öffentlichkeit. Denn die Frau ging beim Arbeitsgericht in Frankfurt gegen die Kündigung vor. Die Richter beschieden, dass die Frau zu Unrecht ihren Job verloren habe. Sie habe zwar einen schweren Fehler begangen, die Bank aber nicht vorsätzlich geschädigt. (rom, derStandard.at 12.6.2013)