Wien - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat in der Fragestunde des Nationalrats einmal mehr einer vorgezogenen Erhöhung des Frauenpensionsalters eine Absage erteilt. Die Ungleichbehandlung sei "mehr als berechtigt", beharrte die Ressortchefin darauf, dass mit der Anhebung erst 2024 begonnen wird. Dass nicht vorgezogen wird, begründete Heinisch-Hosek damit, dass andere gleichstellungspolitische Aufgaben nicht erledigt seien.
Abgelehnt wurde von der Ministerin auch der Wunsch der ÖVP, für jedes Kind und unabhängig vom Geburtsjahr der Mutter vier Jahre Kindererziehungszeit pro Kind als pensionsbegründend anzurechnen. Heinisch-Hosek steht zur derzeitigen Regelung, wonach bei der Geburt eines weiteren Kindes die Kindererziehungszeit des ersten Kindes endet. Im Klartext: ist das erste Kind beispielsweise bei der Geburt des zweiten Kindes zwei Jahre, kommt man auf sechs und nicht auf acht Jahre pensionsbegründende Zeit.
Erleichterungen für Sehbehinderte bei Wahlen
Ein kleines Wahlpaket hat einstimmig den Nationalrat passiert. Blinden und stark sehbehinderten Personen soll damit die Vergabe von Vorzugsstimmen insofern erleichtert werden, als es bei Nationalratswahlen künftig auch zulässig ist, statt einen konkreten Namen auch die jeweilige Reihungsnummer des Bewerbers in das Vorzugsstimmenfeld einzutragen.
Änderungen gibt es auch bei Einsprüchen gegen die Wählerevidenz. Demnach sind künftig sogenannte "Berichtigungsanträge" an die zuständige Wahlbehörde zu stellen. Wird einem derartigen Antrag nicht stattgegeben oder fühlt sich ein Betroffener durch den Bescheid der Wahlbehörde in seinen Rechten verletzt, ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verfassungsgerichtshof möglich. Die Entscheidungen müssen zeitnahe fallen. (APA, 13.6.2013)