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Ehedem hierzulande äußerst beliebt: Der Frankenkredit. Die Schweizer Währung hat seit Anfang 2008 35,7 Prozent gegenüber dem Euro aufgewertet.

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Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen Urteil die Haftung von Banken und Vermögensberatern bei Fremdwährungskrediten ausgedehnt. Demnach greift die Haftung selbst dann, wenn der Kreditnehmer Haftungsklauseln unterschrieben hatte, berichtete ORF Radio Vorarlberg am Donnerstagmittag. Anlass war der Fall einer Tirolerin, die sich nach Aufnahme eines Fremdwährungskredits vor einem Schuldenberg sah und klagte. Ihr Rechtsanwalt Hans-Jörg Vogl rechnete damit, dass auf die Banken nun weitere Schadenersatzforderungen zukommen werden.

Nach einem Wohnungskauf riet eine Vermögensberaterin der Vorarlbergerin dringend zu einem Fremdwährungskredit. Ihr seien die Risiken nie ganz klar gewesen, man habe ihr lediglich gesagt, sie erspare sich 300 bis 400 Euro monatlich, so die Frau gegenüber dem Rundfunk. Als die Zinsbelastung durch den Schweizer Franken-Kredit zu groß wurde, wurde die Frau zu der Bludenzer Bank eingeladen, um auf einen Yen-Kredit umzusteigen. Auch bei diesem Schritt habe sie den Bankmitarbeitern erklärt, dass sie den Vorgang nicht ganz verstehe. Die Umschuldung sei dennoch in einer Viertelstunde erledigt gewesen.

Schaden von mehreren 100.000 Euro

Der Schuldenberg der Vorarlbergerin wurde in der Folge immer größer und wuchs um 100.000 Euro, obwohl die Frau bereits 60.000 Euro zurückgezahlt hatte und sie seit der Umschuldung monatlich 500 Euro Zinsen bezahlte. Anwältin Tanja Moosbrugger erklärte, die Schulden ihrer Mandantin würden in den nächsten Jahren aufgrund der Yen-Entwicklung wohl noch höher werden. Sie rechnete mit einem Schaden von mehreren 100.000 Euro. Der Frau sei in einer halben Stunde eine Vielzahl von Formularen zur Unterschrift vorgelegt worden, die ihr weder vorgelesen, noch erklärt worden seien.

In dem vierjährigen Rechtsstreit entschied der OGH nun, dass die Bank, die Vermögensberatungsfirma und die Vermögensberaterin in Zukunft für die weiteren Schäden haften müssen. Laut Moosbrugger wurde der Frau geglaubt, dass keine Aufklärung erfolgte, obwohl die Kreditnehmerin per Unterschrift auf entsprechenden Formularen das bestätigt hatte. In dieser Klarheit habe der OGH noch nie ausgesprochen, dass die Bank und die Vermögensberatungsfirma haften, so Anwalt Vogl gegenüber dem Rundfunk. Bereits wenn die Bank erkenne, dass sich der Kunde unsicher fühle, müsse sie ihn aufklären, auch, wenn der Kunde einen weiteren externen Berater habe.

Volumen geht zurück

Das Volumen der noch aushaftenden Fremdwährungskredite der österreichischen Privathaushalte geht indes weiter zurück. Ende März 2013 betrug es nach Angaben der Finanzmarktaufsicht (FMA) 30,3 Mrd. Euro und lag somit wechselkursbereinigt um 5,8 Mrd. Euro oder 16,1 Prozent unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Gegenüber dem vierten Quartal 2012 betrug der Rückgang 3,3 Prozent. Seit die FMA im Herbst 2008 die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten verboten hat, hat sich das Volumen wechselkursbereinigt um 16,3 Mrd. Euro (35 Prozent) verringert.

Ende des ersten Quartals 2013 entfiel mit 93,9 Prozent weiterhin der Großteil des Fremdwährungs-Forderungsvolumens auf Schweizer Franken und der Rest beinahe zur Gänze auf Japanische Yen. Der Schweizer Franken hat seit Anfang 2008 35,7 Prozent gegenüber dem Euro aufgewertet. Einen weiteren Anstieg verhindert die von der Schweizerischen Nationalbank bis auf Weiteres festgelegte Fixierung von 1,20 Schweizer Franken pro Euro. (APA, 13.6.2013)