Wien - In den nächsten Tagen wird der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien zur Causa Gelddruckerei (OeBS) in eine Anklage münden. Die Justiz macht Ex-Chefs und Exaufsichtsratsmitgliedern der Notenbank-Tochter den Vorwurf der Bestechung bei Geschäften in Syrien und Aserbaidschan - zudem erhebt sie den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Abgabenhinterziehung. Es wurde gegen mehr als 30 Beschuldigte (auch die Unternehmen OeBS und Münze Österreich) ermittelt. Ehemalige OeBS-Manager sind zum Teil geständig; andere, wie OeBS-Aufsichtsratschef Wolfgang Duchatczek, bestreiten die Vorwürfe. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Besonders pikant wäre die (zu erwartende) Anklageerhebung gegen Duchatczek, ist er doch Vizegouverneur der OeNB. Er geht per 11. Juli in Pension; ihm folgt Ex-FMA-Chef Kurt Pribil nach.

Der OeNB-Generalrat unter Claus Raidl und seinem Vize Max Kothbauer hat schon längst Gutachten in der Schublade liegen, wie im Fall einer Anklageerhebung gegen Duchatczek vorzugehen sei.

Demnach würde der Vizechef der Bank sofort freigestellt, seine Abfertigung und vor allem auch seine Notenbankpension würde man vorerst nicht auszahlen. Eine Auszahlung, so argumentieren der Generalrat und seine Juristen sinngemäß, könnte dereinst als Untreue gewertet werden.

Vorigen Montag hat Duchatczek zur Gegenwehr angesetzt. In einem mehrseitigen Schreiben seines Rechtsanwalts an OeNB-Präsidenten Raidl, dessen Vize Kothbauer sowie an Gouverneur Ewald Nowotny hat er seine juristische Position klargemacht. Und die ist naturgemäß eine komplett andere als die des Generalrats, wie aus der OeNB zu hören ist.

In einer Streichung seiner Betriebspension sähe Duchatczek eine Ungleichbehandlung: Der längst pensionierte OeNB-Mitarbeiter und beschuldigte Ex-OeBS-Chef Michael Wolf bekäme seine OeNB-Pension ja auch weiter ausbezahlt. Zum anderen releviert Duchatczek die Idee der OeNB, ihm seine Abfertigung zunächst auszuzahlen - vorausgesetzt, er legt dafür eine Bankgarantie vor. Das würde eine etwaige Rückforderung der OeNB nach einem rechtskräftigen Urteil gegen Duchatczek erleichtern.

Für ihn wäre das freilich ein grober Nachteil, argumentiert der Anwalt des Notenbankers sinngemäß. Denn in dem Fall wären ihm bis zum Ende des Prozesses die Hände gebunden - und solche Verfahren dauern stets mehrere Jahre. So gesehen wäre er mit einer Nichtauszahlung der Abfertigung besser dran, dann könnte er nämlich gleich klagen. (Meist werden die Zivilverfahren aber bis zum Urteil des Strafgerichts unterbrochen.)

Ganz generell wehrt sich der 63-Jährige auch dagegen, dass sich der Generalrat für ihn zuständig fühlt. Duchatczek setzt offenbar darauf, dass eine etwaige Anklage nicht vor dem 13. Juli eintrudelt. Ab seiner Pensionierung nämlich sei nicht mehr der Generalrat, sondern das Direktorium der OeNB für ihn zuständig. (Renate Graber, DER STANDARD, 4.6.2013)