Wien - Der Rundfunk- und Telekom-Regulator RTR veröffentlicht in der Nacht auf Samstag zum dritten Mal die Inseraten- und Werbeaufträge der öffentlichen Hand. Diesmal geht es um die Ausgaben im ersten Quartal 2013. Fristgerecht gemeldet haben laut RTR fast alle meldepflichtigen Rechtsträger - vom Bundeskanzleramt über Staatsunternehmen bis hin zu Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden. Strafverfahren wegen Nichtmeldung wurden demnach nur gegen zwei Betroffene eingeleitet.

Im vierten Quartal 2012 wurden laut RTR noch 19 Strafverfahren eingeleitet. Betroffen waren allerdings keine prominenten Fälle, sondern samt und sonders Gemeindeverbände, hieß es bei der RTR.

Zwei Verweigerer

Ihre Werbeausgaben für das erste Quartal 2013 fristgerecht gemeldet haben laut RTR 5.678 Rechtsträger. Bei 19 weiteren wird geprüft, ob sie tatsächlich meldepflichtig sind. Gegen zwei Verweigerer wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, den verantwortlichen Personen drohen Geldstrafen.

Die von den Rechtsträgern für das erste Quartal 2013 gemeldeten Daten sind ab dem 15. Juni, 0 Uhr über die Website der RTR abrufbar ("Bekanntgegebene Daten"). Die Meldepflicht für öffentliche Inseratenaufträge gilt seit Juli 2012. Im dritten Quartal des Vorjahres gaben Bund, Länder und Gemeinden sowie deren Tochterunternehmen 37 Millionen Euro für Werbung aus, im vierten Quartal waren es 65 Millionen Euro. (APA, 14.6.2013)