Nachdem er am späten Donnerstagnachmittag entschieden hatte, im Strafverfahren gegen Gernot Rumpold und vier Mitangeklagte, das justizintern unter der Bezeichnung "Telekom III" firmiert, die Zahlungsflüsse zwischen dem FPÖ-Werber und der Freiheitlichen Partei seit dem Jahr 2003 untersuchen zu lassen, legt der Wiener Telekom-Richter Michael Tolstiuk nun eine knapp fünfwöchige Verhandlungspause ein. Am 18. Juli startet dann "Telekom IV" - das Verfahren um eine angeblich verdeckte Parteispende an das BZÖ, das im Jahr 2006 von der Telekom insgesamt knapp 940.000 Euro erhalten haben soll.
Auf der Anklagebank wird dabei erstmals der in mehrere Affären verwickelte Lobbyist Peter Hochegger Platz nehmen. Auch der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer wurde wieder zur Anklage gebracht - er dürfte das Wiener Straflandesgericht mittlerweile in- und auswendig kennen, war bzw. ist er doch schon in "Telekom I" und "Telekom III" einer der zentralen Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm, Hochegger, dem ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, dem langjährigen Sprecher der BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, sowie zwei Werbeunternehmern in erster Linie Untreue vor. Der vormalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Arno Eccher muss sich wegen Geldwäscherei verantworten.
BZÖ-Verfahren
In vier Verhandlungstagen will Richter Tolstiuk bis zum 23. Juli die sieben Angeklagten vernehmen. Danach wird das BZÖ-Verfahren in die seit Ende Mai laufende Verhandlung um die angebliche 600.00-Euro Telekom-Spende an die FPÖ einbezogen. Das FPÖ-Verfahren möchte Tolstiuk bis zum 9. August zum Abschluss bringen, wobei er dabei Zeugen befragen wird, die auch in Sachen BZÖ eine Rolle spielen und die er daher nicht "doppelt" vernehmen muss.
Wann "Telekom IV" in erster Instanz zu Ende gehen soll, ist derzeit noch ungeklärt. Fest steht, dass Tolstiuk auf jeden Fall diesen Komplex abschließen möchte, ehe er den Prozess gegen den ehemaligen Marketing-Chef der Telekom Austria, Stefan Tweraser, startet, der zufälligerweise ebenfalls auf Tolstiuks Schreibtisch gelandet ist. In diesem Verfahren, das intern "Telekom II" genannt wird, geht es um 585.600 Euro, die Tweraser nach seinem Ausscheiden zu Unrecht von der Telekom erhalten haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und drei Mitangeklagten in diesem Zusammenhang Untreue vor, da Tweraser keine Gegenleistung erbracht, sondern mithilfe der Werbeagentur Euro-RSC eine "Scheinrechnung" für ein Sponsoring-Konzept für die Fußball Europameisterschaft 2008 vorgelegt haben soll.
Die Anklage gegen Tweraser ist seit vergangenem April rechtswirksam, nachdem das Wiener Oberlandesgericht den Einspruch eines Mitangeklagten zurückgewiesen hat. Mit dem Prozessstart gegen den nunmehrigen Vertriebschef von Google Deutschland, der infolge der Anklageerhebung seit Anfang des Jahres beurlaubt ist, dürfte erst im Herbst zu rechnen sein. (APA, 14.56. 2013)