Automatisch zu Österreichern werden uneheliche Kinder aus binationalen Beziehungen derzeit nur, wenn die Mutter Österreicherin ist. Das soll sich ändern: Der Plan hat aber Lücken.

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Nürnberg/Wien - Die Kontroversen der vergangenen Monate um das neue Staatsbürgerschaftsgesetz hat Johannes F., Österreicher mit Wohnsitz im deutschen Nürnberg, mit besonderer Spannung verfolgt. Grund dafür: seine Kinder Franziska, Antonia und Paul (14), Drillinge aus einer Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen, die bei ihrem Vater leben. Sie würden gerne Österreicher werden (der STANDARD berichtete).

Da F. mit der Mutter der Kinder nicht verheiratet war, sind die drei Teenager, wie ihre Mutter, deutsche Staatsbürger. Österreicher, also Inhaber zweier Pässe, wären sie automatisch nur, wenn die Mutter aus Österreich stammte - nicht der Vater.

Ungleichbehandlung unehelicher Väter

Diese Ungleichbehandlung unehelicher Väter sollte durch besagte Novelle eigentlich beendet werden. Gelungen ist das nur zum Teil, denn für Franziska, Antonia und Paul ändert sich gar nichts. Auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das aller Voraussicht nach am 27. Juni im Nationalrat beschlossen wird, werden sie ein strenges Einbürgerungsprozedere auf sich nehmen müssen.

Und das kam so: Im Jänner 2013 kippte der Verfassungsgerichtshof die Ungleichbehandlung unehelicher Kinder österreichischer Männer unter Hinweis auf das Menschenrecht auf Familienleben. In der darauffolgenden Diskussion um die Novelle sah Familie F. eine Chance. "Wir planen, nach Österreich zu übersiedeln. Die hiesige Staatsbürgerschaft wird für die Kinder also von großem Vorteil sein", meinte der Vater damals hoffnungsfroh.

Erster Schock

Dann kam der erste Novellenentwurf und mit ihm der erste Schock: Um unehelichen Kindern österreichischer Väter ab Geburt die Staatsbürgerschaft zu gewähren, müsse sich der Vater schon davor offiziell zu erkennen gegeben haben, hieß es darin. "Meine Kinder kamen 42 Tage vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt", entgegnete F. Ins Amt, um sich als Vater eintragen zu lassen, habe er es in all dem Stress erst sechs Wochen danach geschafft.

Überhaupt gehe die geplante Regelung nicht auf reale Lebensumstände ein. "Eine halbe Million Auslandsösterreicher" unterliege bei der Vaterschaft "dem Prozedere ihres Gastlands", das vorgeburtliche Vaterschaftserklärungen aus bürokratischen Gründen meist verunmögliche.

Achtwöchige Frist zur Vaterschaftsklärung

Seine Einwände fasste F. schriftlich zusammen und schickte sie ans Parlament. Die Äußerung wurde als Stellungnahme im Begutachtungsverfahren gereiht. Und, siehe da: Die auch von Grünen, SPÖ und Rechtsexperten kommende Kritik schien zu wirken. Der zweite, aktuelle Novellenentwurf geht vom rigiden Vorgeburtsprinzip ab.

Nunmehr werden unehelichen österreichischen Vätern von Kindern gemischtnationaler Paare acht Wochen nach Geburt des Nachwuchses zur Vaterschaftserklärung eingeräumt. Johannes F. und die Drillinge atmeten auf. Der österreichische Pass für die Kinder schien greifbar nahe.

Keine rückwirkenden Fristen

Aber nur bis zum 27. Mai. Da nämlich erreichte Familie F. eine dem STANDARD vorliegende Antwortmail aus dem Innenministerium in Wien: Zwar würden "typische Verzögerungen bei Anerkennungen (der Vaterschaft, Anm.) im Allgemeinen nicht mehr zulasten der Betreffenden gehen", bescheidet darin Dietmar Hudsky, Leiter der ministeriellen Abteilung für Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen Johannes F.

Doch, leider: "Diese Regelung wird nur für jene Kinder gelten, die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren werde."

"Dass es da keine rückwirkenden Fristen gibt, ist völlig realitätsfern", kommentiert die grüne Integrationssprecherin Alev Korun. Da dieser Punkt nicht die einzige Ungereimtheit in der Novelle sei, bemüht sie sich im Namen der Grünen derzeit um ein öffentliches Hearing am 20. Juni. Bisher ohne fixe Zusage. (Irene Brickner, DER STANDARD, 15./16.6.2013)