Linz/Wien - Im Prozess, den ein blindes Paar wegen Diskriminierung nach einem Adoptionsverbot angestrengt hatte, wird das Land Oberösterreich gegen das Urteil berufen. Das teilte der zuständige LH-Stv. Josef Ackerl (SPÖ) am Freitag mit. Diese Woche war bekannt geworden, dass das Bezirksgericht Linz zugunsten der Klägern entschieden hat. Sie hatten in Wien und in Oberösterreich erfolglos versucht, ein Kind zu adoptieren.

Die Entscheidung, in Berufung zu gehen, basiere auf mehreren Gründen, die inhaltlich noch genauer nachgereicht werden sollen, so Ackerl. Klar sei jedenfalls, dass bei den Entscheidungen der Jugendwohlfahrt immer das Kindeswohl im Mittelpunkt des Interesses stehen müsse. Es gebe Eignungsüberprüfungen, um erkennbare Risiken im Vorfeld auszuschließen. "Würde dieses Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, hätte dies zur Folge, dass die öffentliche Jugendwohlfahrt ihr Engagement hinsichtlich Überprüfung der Adoptionswerber vollkommen umstellen müsste", sagte der LH-Stv.

"Uns läuft die Zeit davon"

Am letzten Tag der Gerichtsverhandlung im April hatte eine Gutachterin die Stellungnahme einer Psychologin, auf die sich die negative Entscheidung des Landes Oberösterreich stützte, als "nicht ausreichend begründet" bewertet. Der Richter machte darauf aufmerksam, dass transparent und nachvollziehbar gearbeitet werden müsse. "Sonst ist es im Zweifel eine Diskriminierung."

Diese sieht das Gericht nun als erwiesen an. Das Land muss demnach bestätigen, dass das Paar für eine Adoption in Betracht kommt und dafür geeignet ist. Er und seine Partnerin hätten das Gefühl, dass Geld und Zeit für das Land keine Rolle spielen, erklärte der Kläger in einer Reaktion auf das Urteil. "Uns jedoch läuft die Zeit davon, da wir aus rechtlichen Altersgründen nur noch sehr wenig Zeit haben, um ein Waisenkind adoptieren zu können."

Beeinträchtigung nicht Hauptargument

Die beiden, die auf natürlichem Weg keinen Nachwuchs bekommen können, wollen ein nicht sehendes bulgarisches Kind aufnehmen. "Wie stellen Sie sich das vor, wo sie doch blind sind?", soll die Psychologin, die im Auftrag des Landes Oberösterreich arbeitete, in der Erinnerung des Mannes gesagt haben. Die Behörde habe es fälschlicherweise so dargestellt, dass er und seine Frau permanent Unterstützung bei der Erziehung eines Kindes bräuchten.

"Die Blindheit war nicht das Hauptargument, es war eine Gesamtwürdigung", betonte hingegen eine Sozialarbeiterin. Auf die Frage, ob das Ersuchen auch abgelehnt worden wäre, wenn es sich um sehende Adoptionswerber gehandelt hätte, antwortete sie: "So wie ich es jetzt einschätze - ja." Zudem wurde der Gesundheitszustand der adoptionswilligen Frau ins Treffen geführt. (APA, 14.6.2013)