Kuwait-Stadt - Das Verfassungsgericht in Kuwait hat die von der Opposition boykottierte Parlamentswahl vom vergangenen Dezember für ungültig erklärt. Gleichzeitig bestätigten die Richter aber das umstrittene Wahlrecht und damit den Grund für den Boykott. Nach mehrstündigen Beratungen rief das Gericht unter seinem Vorsitzenden Yussef al-Mutawa am Sonntag zu Neuwahlen auf.

Das neue Gesetz war im Oktober 2012 vom Emir Scheich Sabah al-Ahmad al-Sabah erlassen und bereits bei der Parlamentswahl am 1. Dezember angewendet worden. Dem Gesetz zufolge darf jeder Wähler nur noch für einen einzigen Kandidaten stimmen, statt wie zuvor für vier. Islamistische, liberale und nationalistische Oppositionsgruppen riefen zum Wahlboykott auf, denn nach ihrer Ansicht erleichtert das Gesetz den Stimmenkauf.

Mehrere frühere Abgeordnete zogen wegen des Gesetzes vor das Verfassungsgericht. Eine Reihe von Oppositionsgruppen drohten mit dem Boykott aller Wahlen unter dem neuen Gesetz. Das derzeitige Parlament setzt sich wegen des Boykotts ausschließlich aus regierungstreuen Abgeordneten zusammen - das Kabinett wiederum wird vom Emir bestimmt.

Das ölreiche Kuwait war 1962 die erste Golfmonarchie, die sich ein gewähltes Parlament in die Verfassung schrieb. Die Opposition fordert seit langem demokratische Reformen, um die Vormachtstellung des seit 250 Jahren herrschenden Königshauses der Al-Sabah in dem Emirat zu begrenzen. Allerdings hat sie nie die Legitimität der Herrschaft der Al-Sabah selbst in Frage gestellt. (APA, 16.6.2013)