Linz - Nur drei Wochen lang war eine junge Frau als Kellnerin in einem Wettbüro beschäftigt. Während dieser Zeit standen für die Angestellte verbale und sexuelle Übergriffe an der Tagesordnung: Wenn Gäste "handgreiflich" wurden, schaute der Chef tatenlos zu. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich erhielt die Frau nun rund 3.600 Euro Entschädigung und Lohnnachzahlung.
Fristwidrige Kündigung
Obwohl eine Vollzeitstelle mit vierzig Stunden für 1.200 Euro netto monatlich vereinbart worden war, wurde die Frau für nur dreißig Stunden angemeldet. Als die Kellnerin nach drei Wochen erklärte, dass sie so nicht mehr arbeiten wolle, wurde sie vom Chef des Lokals entlassen, der sie einen Tag später bei der Gebietskrankenkasse abmeldete - eine fristwidrige Kündigung.
Weil er trotz mehrmaliger Bitten der Kellnerin nicht einschritt, wenn sie von Gästen belästigt wurde, verletzte er zudem seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Er selbst belästigte die Frau u.a. mit eindeutigen SMS-Nachrichten.
Übergriffe trotz Strafandrohung
Nach ihrem Rauswurf wandte sich die Betroffene an die Arbeiterkammer, die den Mann aufforderte, die offenen Ansprüche und einen angemessenen Schadenersatz zu bezahlen. Der erklärte sich schließlich in einem Vergleich zu einer Zahlung von 3.600 Euro bereit.
"Der Mindestschadenersatzanspruch bei sexueller Belästigung wurde zwar schrittweise von 400 auf 720 und zuletzt auf 1.000 Euro angehoben. Dieser Fall zeigt aber wieder einmal, dass die Strafandrohung offenbar immer noch nicht hoch genug ist, um Frauen vor solchen Übergriffen zu schützen", sagte AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer. (red, dieStandard.at, 17.6.2013)