Wien - Der Anwalt Georg Zanger hat im Strafverfahren gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F) in der Causa Gertrud Meschar der Staatsanwaltschaft Wien den jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Wien (OLG) vorgelegt. Der am Wochenende publik gewordene Beschluss stellt fest, dass Graf und die anderen Vorstände der Privatstiftung Meschar "grobe Pflichtverletzungen" begangen haben. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Untreue. Für die zurückgetretenen Vorstände gilt die Unschuldsvermutung.

In dieser sogenannten Stiftungsaffäre wirft die 90-jährige Gertrud Meschar dem freiheitlichen Politiker vor, sie überredet zu haben, ihr Vermögen in eine Stiftung zu geben, ihr Geld dabei aber schlecht veranlagt zu haben.

Dem von Meschar angestrebten Rekurs auf Abberufung des Stiftungsvorstands sind Graf und die anderen zwei Vorstände durch ihren Rücktritt 2012 zuvorgekommen. "Wegen dieser groben Pflichtverletzungen wären sämtliche Mitglieder des Vorstands aus wichtigem Grund abzuberufen gewesen, wären sie nicht mittlerweile zurückgetreten", stellt das OLG fest.

Zanger beantragt in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, das der APA vorliegt, das Beweisverfahren auf sämtliche im OLG-Beschluss genannten Vorgänge zu erstrecken. Ein Sprecher Grafs hatte das Vorgehen des Stiftungsvorstands am Wochenende verteidigt und gemeint, der Verkauf von Wertpapieren und der Kauf von Immobilien sei zu Beginn der Finanzkrise richtig gewesen sei.

Graf rechnet "mit rascher Einstellung"

Martin Graf (F) rechnet "mit einer raschen Einstellung" des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wie sein Sprecher der APA am Montag sagte, hält er die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Wien in der Stiftungsaffäre für strafrechtlich nicht relevant. "Da steht mit keiner Silbe etwas drin, was die strafrechtlichen Vorwürfe (Untreue, Betrug, Anm.) erhärten würde", sagte Grafs Sprecher.

Zurückgewiesen wurde auch der Vorwurf des OLG, der Stiftungsvorstand, dem Graf bis zu seinem Rücktritt im Juni 2012 angehörte, hätte der Stiftung liquide Mittel entzogen. Die für die Stiftung gekaufte Immobilie (sie beherbergt u.a. das von Grafs Bruder geführte Gasthaus) liege in einer guten Döblinger Lage und könne "innerhalb von einem Monat" verkauft werden. Die Liquidität sei hier nicht gefährdet. (APA, 17.6.2013)