Klagenfurt - Auch unmündige Minderjährige zwischen sieben und 14 Jahren können in Ausnahmefällen zivilrechtlich haftbar gemacht werden - diese Erfahrung musste nun ein Kärntner Bursche machen, der vor vier Jahren bei einem Sprung in den Millstätter See auf ein Kind aufgeprallt war, berichtete die "Kleine Zeitung". Demnach bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Urteil des Klagenfurter Landesgerichts, wonach der damals 13-Jährige für den Unfall und alle Folgeschäden haftet.

Der Schüler aus Kärnten übersah im August 2009 am Sprungturm den Elfjährigen, der im Wasser schwamm, und landete auf ihm. Der Grazer verlor daraufhin sofort das Bewusstsein und konnte erst nach 30 Minuten geborgen werden. Nach der Bergung lag das Kind wochenlang im Koma. Mittlerweile soll es ihm den Umständen entsprechend gut gehen, laut seinem Anwalt leidet er aber noch heute unter den Folgen.

Die Richter entschieden, dass der damals 13-Jährige deliktsfähig war. Über die Höhe der Entschädigung muss noch verhandelt werden. Der Bursche hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von 1,2 Millionen Euro, die laut seiner Anwältin für die Entschädigung aufkommen wird. (APA, 18.6.2013)