Wien - Ministerin Beatrix Karl (ÖVP) hätte sich eine Novelle des Antimafiaparagrafen 278a gewünscht: "Sie hätte nichts dagegen gehabt", drückt es ihr Sprecher aus. Immerhin sei es das Justizministerium gewesen, das eine Evaluierung der Bestimmung in Auftrag gegeben habe - mit dem Resultat, dass der Paragraf entschärft werden solle.

Doch das wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein - denn im parlamentarischen Justizausschuss am Mittwoch spielte die ÖVP nicht mit. Ein auf der Tagesordnung stehender Änderungsantrag wurde nicht angenommen.

So scheiterte die lang diskutierte Novelle der umstrittenen strafrechtlichen Bestimmung gegen kriminelle Organisationen: jener Bestimmung, laut der sich 13 Tierschützer ein Jahr lang im Wiener Neustädter Landesgericht verantworten mussten, bevor sie inzwischen rechtskräftig vom 278a-Vorwurf freigesprochen wurden.

Intensive Diskussion

Diesem Freispruch waren intensive Diskussionen gefolgt: Mit dem Antimafiaparagrafen werde übers Ziel hinausgeschossen, wandten Rechtsexperten ein. Im Sommer 2012 kamen die mit der Evaluierung beauftragten Verfassungsrechtler Susanne Reindl-Krauskopf und Farsam Salimi zu dem Schluss, dass die Bestimmung geändert werden solle.

Damit künftig ausgeschlossen sei, dass sich erneut Tierschützer oder Vertreter anderer zivilgesellschaftlicher Gruppen als mafiaverdächtig verantworten müssten, solle dem Paragrafen ein Zusatzpassus beigefügt werden, rieten sie. Um als kriminelle Organisation bestraft zu werden, müsse besagte Gruppe "in Gewinnabsicht" gehandelt haben.

Besagter Änderungsvorschlag wurde der parlamentarischen Behandlung zugeführt - im Justizausschuss. Dort fühlt sich SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim jetzt "über den Tisch gezogen". Das kurzfristige Nein nach langer Vorbereitung auf die Paragrafennovelle sei "ein erschütterndes Beispiel von politischer Unzuverlässigkeit der ÖVP", sagt er. Konkret habe "die ÖVP-Parteiorganisation" versagt. Denn: "Im Vorfeld gab es bereits die fixe Zusage , dass die ÖVP dem Änderungsantrag zustimmen wird."

"Der Bauernbund war's"

Dann jedoch habe es "aus der schwarzen Basis" Einwirkungen gegeben, "die es der ÖVP im Ausschuss unmöglich machten, der Novelle zuzustimmen". Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser hat konkrete Vermutungen, wer in der ÖVP Druck gemacht hat: "Der Bauernbund war's", das habe ihm nach der Ausschusssitzung ein ÖVP-Mann und Bauernbündler mitgeteilt.

"Das ist viel zu schmal gesehen", reagiert ÖVP-Justizsprecher Peter Michael Ikrath auf diese Kritik. Vielmehr komme der Unwille zur Paragraf 278a-Abschwächung "aus der Wirtschaft insgesamt". Konkret befürchteten etwa "Betreiber von Pelzgeschäften, ohne Paragraf 278a keine rechtliche Handhabe gegengeschäftsstörende Tierschützeraktionen zu haben". Gegen Proteste, wie sie auch am Anfang der Tierschützer-Ermittlungen gestanden hatten.

Zwar, so Ikrath, sei er selber anderer Meinung. Doch in Sachen Paragraf 278a-Novelle spreche nichts gegen weiteres Abwarten - zumal das Oberlandesgericht Wien kürzlich die Tierschützer-Freisprüche in anderen Punkten aufgehoben habe. Kommentar von Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk zur Nichtentschärfung von Paragraf 278a: "Ein wichtiges rechtspolitisches Anliegen wurde nicht erfüllt." (Irene Brickner, DER STANDARD, 20.6.2013)