Wien -  Am Mittwoch wurde im Justizausschuss des Nationalrats die Verlängerung des Leistungsschutzrechts von Tonträgerhersteller und ausübendem Künstler von 50 auf 70 Jahre mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen, womit eine EU-Richtlinie ihre Umsetzung findet. Außerdem sollen während der verlängerten Schutzdauer die Rechte des Künstlers gegenüber des Herstellers bei mangelnder Nutzung gestärkt sowie ein Fonds für Studiomusiker eingeführt werden.

Dass es sich dabei nicht um die dringende Reform des Urheberrechts handle, kritisierte Grünen-Mandatar Wolfgang Zinggl. Justizministerin Beatrix Karl verwies angesichts der seit langem geplanten Novelle auf die noch weit auseinanderliegenden Interessen der Betroffenen und kündigte für die nächste Gesetzgebungsperiode einen Entwurf an.

Kritik kam auch vonseiten der IG Autorinnen Autoren, die in einer Aussendung vom "traurigen Rest der vor einem Jahr begonnen Urheberrechtsnovelle 2013" sprach: "Damit ist eine weitere Legislaturperiode verstrichen, ohne dass es zu einer einzigen über Anpassungsnotwendigkeiten an europäisches Recht hinausgehenden Änderung im Urheberrecht gekommen ist".

Aus Sicht des Vereins werden Autoren und Rechteinhaber "mit ihren rechtlichen Anliegen und Angelegenheiten alleine gelassen". "Es besteht in Österreich kein politischer Wille zu einer urheberrechtlichen Neugestaltung auf der Höhe der technischen und medialen Entwicklung." Als "konsequente Verhinderer" bezeichnete die IG Autorinnen Autoren Wirtschafts- und Arbeiterkammer.  (APA, 19.6.2013)