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Viele Haus- und Gartenpestizide sind für Gesundheit und Umwelt schädlich. 41 von 54 von Global 2000 geteste Bau- und Gartenmärkte konnten über die Gefahren nicht ausreichend informieren.

Foto: APA/DPA/BODO MARKS

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat nach einer Reihe von Testkäufen von Haus- und Gartenpestiziden in Baumärkten, Gartencentern, Lagerhäusern und im Internet Alarm geschlagen: In 41 von 54 Fällen musste die Beratungsleistung mit einem klaren "Nicht Genügend" bewertet werden, da Informationen, die für eine Eingrenzung von Risiken für Mensch oder Umwelt essenziell seien, selbst auf Nachfrage nicht erteilt worden wären.

Dies ist nicht nur riskant für Mensch und Umwelt, sondern eine Missachtung der geltenden Gesetze. Die Pflanzenschutzmittelverordnung sieht für Händler, die Pestizide für den Haus- und Kleingartenbereich verkaufen, eindeutige Informationspflichten vor. Es muss jederzeit über die Risiken für Gesundheit und Umwelt, über die sachgemäße Verwendung und über verfügbare Alternativen mit geringem Risiko informiert werden.

Information: falsch und irreführend

Die Testeinkäufer von Global 2000 absolvierten insgesamt 54 Einkäufe - 15 davon in Oberösterreich, 20 in Niederösterreich und 19 in Wien, alle nach einem standardisierten Schema. Die Erfahrungen wurden umgehend protokolliert und die Beratung durch das Fachpersonal anhand einer Checkliste bewertet. "Bei keinem einzigen unserer 54 Testeinkäufe wurden wir auch nur annähernd in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang informiert. Im Gegenteil, Informationen kamen - wenn überhaupt - fast immer erst auf Nachfrage und waren überdies größtenteils falsch oder irreführend", berichtet Umweltchemiker Helmut Burtscher.

Einem Testeinkäufer wurde etwa ein Insektizid verkauft, dessen Anwendung ab Dezember EU-weit aufgrund seiner Bienengiftigkeit verboten ist. Über dessen Gefährlichkeit für Bienen oder den bevorstehenden Zulassungsstopp wurde aber erst auf Nachfrage informiert. Auf das Ansuchen des Käufers, dass er sich in Anbetracht des EU-Verbots gerne noch mit einem Vorrat eindecken möchte, und sich nach der Haltbarkeit des Pestizids erkundigte, wurde ihm mitgeteilt, dass der Pestizidwirkstoff Imidacloprid gute chemische Beständigkeit aufweist und daher auch nach Jahren kaum an Wirksamkeit einbüßt. Kein Wort darüber, dass die Anwendung im Hausgarten ab 1. Dezember unter Strafe steht und mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro bedroht ist.

Krebserregender Wirkstoff

Selbst in den spezialisierten Raiffeisen-Lagerhäusern war die Beratungsqualität in keiner Weise besser oder umfangreicher war als in den Baumärkten. Umfangreicher wäre lediglich das Angebot, sagte Burtscher: "So war dort beispielsweise ein Produkt für den privaten Gebrauch erhältlich, das den krebserregenden Wirkstoff Thiacloprid in 49-prozentiger Konzentration enthält. Zum Vergleich: Thiaclopridhältige Produkte in den Baumärkten wiesen Konzentrationen zwischen 0,15 und 0,9 Prozent auf."

"Die politische Letztverantwortung hierfür trägt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich. Er muss die durch den Einkaufstest aufgedeckten Missstände, die zu einer Gefährdung von Mensch und Umwelt führen, beenden", heißt es von Global 2000. (APA/red, derStandard.at, 20.6.2013)