München - Frühere Kleinaktionäre der in der Finanzkrise verstaatlichten deutschen Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) sind im Streit um höhere Abfindungen erneut vor Gericht gescheitert. Das Landgericht München wies heute, Freitag, die Anträge ehemaliger Anteilseigner zurück, ihnen für die Zwangsübertragung an den Bund mehr als 1,30 Euro je Aktie zu zahlen. Der Betrag, der sich am durchschnittlichen Börsenkurs in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-out im Jahr 2009 orientierte, sei angemessen.
Aktionärs-Anwältin Daniela Bergdolt kündigte an, gegen den Beschluss eine Beschwerde beim Oberlandesgericht zu prüfen.
Skandalbank
Die Hypo Real Estate wurde in der Finanzkrise mit Staatshilfen von mehr als 100 Milliarden Euro vor dem Zusammenbruch gerettet. Frühere Aktionäre waren im Streit über die Verstaatlichung bereits in mehreren Gerichtsverfahren unterlegen. (APA, 21.6.2013)