Brüssel - Nach langwierigen Verhandlungen haben sich am Mittwoch EU-Staaten, Kommission und Parlament auf Details zur Agrarreform geeinigt. Die Verteilung der Milliarden soll fairer und "grüner" werden. Ganz so streng, wie die Kommission ursprünglich geplant hätte, wird es aber nicht: So gibt es zum Beispiel jetzt doch keine verpflichtende Förderobergrenze von 300.000 Euro. Nicht einmal eine Kürzung ab einer Summe von 150.000 Euro müssen die Länder vornehmen.

Sowohl der 300.000-Euro-Deckel als auch die Degression ab 150.000 Euro seien freiwillig, sagte die ÖVP-Europaabgeordnete Elisabeth Köstinger am Nachmittag in Brüssel. Sollten sich Länder entscheiden, keinem Betrieb mehr als 300.000 Euro an Direktzahlungen zu gewährleisten, könne das Geld vom Direktzahlungstopf (erste Säule) auf die ländliche Entwicklung (zweite Säule) umgeschichtet werden. Österreichs Agrarminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) hatte beim Agrarrat in Luxemburg angekündigt, einen Deckel einführen zu wollen. Hierzulande gibt es wenige große Betriebe, die deswegen verlieren würden.

Prinzipiell hängt die Deckelungsfrage aber an den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020, so Köstinger. Für dieses hat das Parlament noch kein grünes Licht gegeben. Erst, wenn das geschehen ist, wird auch der Agrar-Kompromiss formell abgesegnet, vermutlich im Herbst.

Kleine Verluste für Österreichs Landwirte

Im mehrjährigen Finanzrahmen der EU ist festgeschrieben, wieviel der insgesamt 960 Mrd. Euro in den Agrarsektor fließen sollen und wieviel die einzelnen Mitgliedstaaten bekommen. Prinzipiell haben sich die Staats- und Regierungschefs darauf bereits vor ein paar Monaten verständigt: 373,5 Mrd. Euro machen die Agrarsubventionen für die nächsten sieben Jahre aus, Österreichs Landwirte verlieren nach bisherigen Berechnungen 2,8 Prozent - viel weniger als ursprünglich erwartet.

Auch bei den verpflichtenden Ökomaßnahmen, die Bauern künftig ergreifen müssen, um keine Direktzahlungen verlieren, wird nicht so heiß gegessen wie gekocht: Zum Beispiel müssen vorerst "nur" 5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche naturnah bleiben, ursprünglich waren von Anfang an 7 Prozent geplant. Auch müssen diese ökologischen Vorrangflächen nicht komplett unbebaut bleiben: Zum Beispiel sind stickstoffbindende Pflanzen erlaubt. Zudem gibt es Ausnahmen von dieser Vorrangflächenregelung.

Österreichs Bauern werden aber ohnehin kaum Probleme haben, künftig die verpflichtenden "Greening"-Maßnahmen zu erfüllen. Von den 170.000 Bauern tun das jetzt schon etwa 100.000, so Köstinger. Jene Landwirten, die an einem Agrarumweltprogramm - eine Maßnahme aus der zweiten Säule - teilnehmen, können sich ihre bisherigen Umweltleistungen auf die neuen "Greening"-Maßnahmen anrechnen lassen. Dafür gibt es eigene Äquivalenzlisten, die aber erst im Detail ausgearbeitet werden sollen und die von den Mitgliedstaaten mitgestaltet werden können. Dabei handelt es sich laut Köstinger um keine Doppelförderung, also zweimal Geld für ein und dieselbe Maßnahme. Vielmehr bekämen die Bauern eine Art Bonus für ihre Vorleistungen im Umweltbereich.

Die "Begrünung" der zweiten Säule kommt Österreich ebenfalls entgegen, so Köstinger. 30 Prozent der Mittel für die Programme der ländlichen Entwicklung müssen künftig für Biolandwirtschaft, Agrarumweltmaßnahmen und benachteiligte Gebiete reserviert werden. "Wir können also weiterhin den Biosektor unterstützen."

Bergbauern bleiben ungeschoren

Auch den heimischen Bergbauern drohen laut der ÖVP-Parlamentarierin keine großen finanzielle Verluste. Nach der neuen Regelung dürfe Österreich einzelnen Landwirten weiterhin signifikant mehr zahlen, solange der regionale Durchschnitt bei 450 Euro pro Hektar bleibe. Auch die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete "entspricht österreichischen Vorstellungen", so Köstinger. Künftig bestimmen acht biophysikalische Kriterien, ob ein Gebiet benachteiligt und daher besonders förderungswürdig ist. Bisher waren sozioökonomische Gegebenheiten, etwa der Weg bis in die nächste Stadt, ausschlaggebend. Die neuen, von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien waren lange Zeit höchst umstritten. Nach dem nunmehrigen Kompromiss gibt es aber zum Beispiel die Möglichkeit, zwei Kriterien, die fast, aber nicht ganz erfüllt werden, zusammenzuzählen. Die neuen Förderregelungen für Jung- und Kleinlandwirte bewertet Köstinger ebenfalls positiv.

Bei der Zuckerquote musste das Parlament nachgeben. Diese wird jetzt 2017 auslaufen, nicht wie von den Abgeordneten gewünscht erst 2020. Die Weinpflanzrechte werden laut Köstinger bis 2030 verlängert, ab 2016 gebe es Anpassungen. Zum Teil entgegengekommen sind die Staaten und die Kommission den Abgeordneten offenbar bei Markteingriffen, wenn zum Beispiel der Milchpreis verfällt. Köstinger zufolge darf das Parlament jetzt bei Referenzschwellen mitreden. Einige Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, hatten sich ursprünglich vehement gegen eine Mitsprache des Parlaments bei Referenzpreisen ausgesprochen, auch Berlakovich hatte vor einer Rückkehr zu Milchseen und Butterbergen gewarnt. (APA, 26.6.2013)